Urlaubs-Souvenirs und ihre TĂŒcken

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Schmuck aus Portugal, Teppiche aus Zypern oder Lederwaren aus Italien sind nur einige Beispiele fĂŒr beliebte Urlaubssouvenirs. Urlaubslaune und (vermeintlich) gĂŒnstige Preise tun ihr Übriges und verleiten zum Kauf von Urlaubs-Andenken. ZurĂŒck im Hotel oder in Deutschland kommen so manchem Urlauber Bedenken, ob man das Mitbringsel wirklich braucht. Oder er folgt das böse Erwachen, wenn die versprochene QualitĂ€t nicht hĂ€lt was sie verspricht.

Was tun, wenn das Urlaubssouvenir defekt ist?

Bei Kauf in Europa haben Sie gesetzliche GewĂ€hrleistungsrechte. Das heißt, Sie haben EU-weit ein Recht auf kostenlosen Austausch oder Reparatur, ganz gleich, ob sie vor Ort im Laden oder online gekauft haben. Europaweit gilt eine GewĂ€hrleistung von 2 Jahren, die Beweislastumkehr liegt bei mindestens einem Jahr. D. h., geht das Urlaubssouvenir innerhalb dieses ersten Jahres kaputt, wird vermutet, dass es von vornherein defekt war. Einige LĂ€nder haben großzĂŒgigere ZeitrĂ€ume fĂŒr die Beweislastumkehr festgelegt, z. B. Frankreich mit 2 Jahren.

In manchen UrlaubslĂ€ndern gibt es sog. RĂŒgeobliegenheiten, die man beachten sollte. Die Reklamation muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen, sobald der Fehler entdeckt wurde. In Estland, Lettland und Malta sind es beispielsweise zwei Monate. In Polen ein Jahr. Achtung: Reklamieren Sie zu spĂ€t, kann sich der VerkĂ€ufer darauf berufen, dass Sie die Frist versĂ€umt haben und Ihre Reklamation ablehnen. Anders z. B. in Deutschland, Frankreich, Spanien, Luxemburg, Portugal, RumĂ€nien und Bulgarien. Hier gibt es keine RĂŒge-Fristen, dennoch sollten Sie auch hier den Mangel zeitnah melden.

Habe ich auch ein Widerrufsrecht?

Das Widerrufsrecht ermöglicht es Ihnen, einen Kauf ohne Angabe von GrĂŒnden rĂŒckgĂ€ngig zu machen. Beispielsweise, wenn Ihnen die Ware nicht gefĂ€llt. Von Ihrem Widerrufsrecht können Sie aber nur Gebrauch machen, wenn Sie die Ware online bzw. außerhalb von GeschĂ€ftsrĂ€umen erworben haben. Ein Stand auf dem Wochenmarkt, ein SchmuckhĂ€ndler oder ein Fabrik-Verkauf fĂŒr Teppiche fallen nicht darunter. Wenn Sie die Ware dort kaufen, haben Sie nur die Möglichkeit, den HĂ€ndler zu fragen, ob er die Ware aus Kulanz zurĂŒcknimmt. Sie können auch vor dem Kauf nach einem Umtauschrecht fragen und sich dieses schriftlich zusichern lassen.

Anders sieht es aus, wenn Sie auf der Straße vom VerkĂ€ufer angesprochen werden, dieser Sie in sein GeschĂ€ft „lockt“ und Sie dort die Ware kaufen. Gleiches gilt, wenn in einer Schmuckfabrik eine Verkaufsveranstaltung stattfindet und der VerkĂ€ufer die Fahrt dorthin organisiert. Auch bei Kaffee-Fahrten greift das Widerrufsrecht.

Was ist beim Zoll zu beachten?

Wer Waren in einem anderen EU-Land erwirbt, braucht bei der Wiedereinreise nach Deutschland keinen Zoll zu bezahlen. Wird allerdings in einem Nicht-EU-Land eingekauft, dĂŒrfen Erwachsene bei der Einreise nach Deutschland mit dem Flugzeug bzw. Schiff nur Waren im Wert von bis zu 430 Euro zollfrei einfĂŒhren. Erfolgt die Einreise mit dem Auto oder per Bahn sind es nur 300 Euro. FĂŒr Jugendliche unter 15 Jahren betrĂ€gt die Wertgrenze 175 Euro. Waren die ĂŒber diesem Wert liegen sind anzumelden und es fallen Einfuhrabgaben an.

Tipps fĂŒr einen entspannten Urlaubseinkauf

  • Lassen Sie sich nicht aus einer Urlaubslaune heraus zum Kauf verleiten. Überlegen Sie, ob Sie die Ware wirklich brauchen.
  • Wenn Sie auf dem Markt oder im LadengeschĂ€ft einkaufen: Lassen Sie sich eine Visitenkarte mit den vollstĂ€ndigen Kontaktdaten des HĂ€ndlers geben. So können Sie defekte Ware auch nach Ihrer RĂŒckkehr nach Deutschland reklamieren.
  • Wenn Sie z. B. im Rahmen einer Pauschalreise ĂŒberteuerten Schmuck gekauft haben, haftet der Reiseveranstalter nicht dafĂŒr.
  • Kaufen Sie nicht, wenn der Preis zu gut ist, um wahr zu sein. Die Chance, ein gefĂ€lschtes Produkt zu erhalten, ist groß.
  • Wenn Sie auf dem Markt oder im LadengeschĂ€ft gekauft haben, sind Sie in der Regel an den Vertrag gebunden, ganz gleich ob Sie bereits bezahlt haben oder nicht.

An wen kann ich mich bei Problemen mit einem Urlaubs-Souvenir wenden?

Bei Problemen mit einem Mitbringsel aus einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen hilft das EuropÀische Verbraucherzentrum Deutschland kostenlos. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme einfach das Online-Formular.

Symbolfoto © Adobe Stock / joyt