Alkoholunfälle im Radverkehr: Deutsche Verkehrswacht begrüßt Empfehlung des Verkehrsgerichtstages nach Promillegrenze für Radfahrende

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Der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich für die Einführung einer Ordnungswidrigkeit für alkoholisierte Radfahrende ausgesprochen. Demnach soll es ab 1,1 Promille Alkohol ein Bußgeld von 250 Euro geben. Bei mehrmaligem Verstoß kann wie bei Kraftfahrzeugen auch eine Fahreignungsuntersuchung angeordnet werden. … Weiter