Sommer: Zeit der UnwetterschĂ€den – Wer haftet?

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Grauer Himmel, Regen, Blitz und Donner: Es gewittert und in Sekundenschnelle wird es draußen ungemĂŒtlich. Auch schwere Unwetterlagen mit Starkregen, Großhagel und Böen bis OrkanstĂ€rke sowie einzelne Tornados sind manchmal nicht auszuschließen. Die SchĂ€den sind dann oft groß. Gut beraten ist, wer weiß, welche Versicherung zahlt. Im Folgenden haben wir grob aufgeschlĂŒsselt, welche Versicherung welche Kosten ĂŒbernimmt. 

Ausgerechnet in den warmen Sommermonaten machen uns Gewitter und schwere Unwetter besonders oft zu schaffen. Am hĂ€ufigsten gewittert es dabei von Mai bis August mit einem Schwerpunkt im Juli.  Insgesamt werden in dieser Zeitspanne in Deutschland etwa zwei bis drei Millionen Blitze registriert. Nicht immer laufen Unwetter glimpflich ab: Überflutungen, BlitzeinschlĂ€ge und der starke Wind richten stellenweise massive SchĂ€den an. 

SchÀden am GebÀude

FĂŒr UnwetterschĂ€den gibt es keine Universalversicherung. FĂŒr zerborstene Glasscheiben oder abgedeckte DĂ€cher zahlt die WohngebĂ€udeversicherung. Bei Eigenverschulden, wie eindringendem Wasser durch offene TĂŒren oder Fenster, zahlt die Versicherung normalerweise nicht. 

Falls ein Blitz ins Hausdach einschlĂ€gt 

Ist der Blitz ins Haus eingeschlagen und hat einen Brand verursacht, haftet die Hausratversicherung. Daher sollten alle Mieter unbedingt eine Hausratversicherung und alle EigentĂŒmer zusĂ€tzlich eine WohngebĂ€udeversicherung abschließen.  

Ab dieser WindstÀrke zahlen Versicherungen

SchĂ€den durch umstĂŒrzende BĂ€ume und fliegende GegenstĂ€nde sind die Folge von StĂŒrmen. Das kann fĂŒr die GeschĂ€digten richtig teuer werden. Die Versicherungen zahlen fĂŒr SturmschĂ€den in der Regel ab WindstĂ€rke 8, was einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Stundenkilometern entspricht. FĂŒr den Nachweis kann man zum Beispiel das Archiv der aktuellen Windspitzen von WetterOnline nutzen. 

Fegt der Sturm aber einen Blumentopf vom Balkon, verletzt Passanten oder beschĂ€digt GegenstĂ€nde, greift die Haftpflichtversicherung. Egal in welchem Fall, der Schaden sollte so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden, denn spĂ€ter auftretende FolgeschĂ€den ĂŒbernimmt keine Versicherung. 

SchÀden an der Wohnungseinrichtung

Wenn Möbel oder HaushaltsgerĂ€te durch Blitzschlag oder infolge einer zerborstenen Scheibe beschĂ€digt wurden, dann zahlt die Hausratversicherung.  

Wenn ein Baum aufs Haus stĂŒrzt 

Wenn ein gesunder Baum auf das eigene Haus stĂŒrzt, zahlt in der Regel die eigene WohngebĂ€udeversicherung den Schaden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den eigenen Baum oder den eines Nachbarn handelt. Anders sieht es aus, wenn der Baum bereits einen Vorschaden hatte. 

SchÀden durch Starkregen

Starkregenereignisse haben in Deutschland eines der grĂ¶ĂŸten Schadenspotenziale. Von Starkregen spricht man, wenn in einer Stunde 15 bis 25 Liter Wasser pro Quadratmeter fĂ€llt. Laufen Keller- und WohnrĂ€ume voll und werden EinrichtungsgegenstĂ€nde beschĂ€digt, können die Sanierungskosten sehr hoch ausfallen. Hier zahlt die Elementarversicherung, wenn es infolge des Starkregens zu Überschwemmungen oder Erdrutschen kommt. 

Die Elementarversicherung muss als Zusatzbaustein „Extremwetterschutz“ zur WohngebĂ€ude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden. 

SchÀden am Auto

Die Teilkaskoversicherung erstattet in der Regel die Kosten fĂŒr verbeultes Blech oder kaputte Scheiben am Auto und SchĂ€den durch Überschwemmungen an stehenden Autos. 

Die Fahrzeughalter sind jedoch verpflichtet, das Auto rechtzeitig aus einem Überschwemmungsgebiet zu fahren – falls ĂŒberhaupt möglich. Wer auf einer bereits vorher erkennbar ĂŒberfluteten Straße fĂ€hrt, hat in der Regel keinen Anspruch auf Zahlungen.

FĂŒr Detailfragen wendet man sich am besten direkt an eine Versicherung.

Bildunterschrift: Infolge von Unwettern sind die SchĂ€den oft groß. Gut beraten ist, wer weiß, welche Versicherung zahlt. 

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