Schutz vor Partydroge: Verkauf von Lachgas eingeschränkt / Ab heute kein Verkauf mehr an Minderjährige

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Der Verkauf von Lachgas in Kartuschen ist in Deutschland von diesem Sonntag an weitgehend eingeschränkt. Die neue Regelung soll vor allem dem Gesundheitsschutz dienen: Weil das Gas als Partydroge genutzt wird, dürfen Minderjährige nun bundesweit kein Lachgas mehr erwerben oder besitzen. Verboten werden auch der Online-Handel und der Verkauf an Automaten. Das Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) umfasst außerdem „K.o.-Tropfen“, wie sie etwa Sexualstraftäter einsetzen. (ZDFheute)

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