Sachsen-Anhalt verschÀrft Vorgehen bei Schulpflichtverletzungen

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Magdeburg. Im Kampf gegen JugendkriminalitĂ€t hat der Landtag von Sachsen-Anhalt ein ressort- und fachbereichsĂŒbergreifendes Herangehen beschlossen. Eine der festgelegten Maßnahmen ist die Anpassung des Erlasses zur Meldung von Schulpflichtverletzungen, damit entsprechende Meldungen frĂŒher erfolgen und an die fĂŒr Schulpflichtverletzungen zustĂ€ndige Behörde kommuniziert werden. Die ErlassĂ€nderung hat das Ministerium fĂŒr Bildung nun veröffentlicht.

FĂŒr LehrkrĂ€fte enthĂ€lt der neue Erlass eine klare Handlungsanleitung zum Umgang mit einer möglichen Schulpflichtverletzung. DarĂŒber hinaus besteht die wesentliche Änderung darin, dass die Frist zur Kontaktaufnahme mit den Personensorgeberechtigten bei anhaltendem unentschuldigtem Fehlen (tage- oder stundenweise) von bisher einer Woche auf drei Tage verkĂŒrzt wurde. Auch die Frist zur Meldung der Schulpflichtverletzung an die zustĂ€ndige Behörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt) wurde ausgeschĂ€rft.

Bildungsministerin Eva Feußner (Foto): „Die VerschĂ€rfung des Vorgehens bei Schulpflichtverletzungen und Schulabsentismus ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen JugendkriminalitĂ€t. Durch die frĂŒhzeitige Meldung und konsequente Handhabung können wir gezielt intervenieren und den betroffenen SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern sowie ihren Familien UnterstĂŒtzung bieten, um sie wieder in den schulischen Alltag zu integrieren. DarĂŒber hinaus ist der Kampf gegen Schulabsentismus wesentlich bei der VerhĂŒtung von Schulabbruch.“

Hintergrund:

Die aktive Form der Schulverweigerung zeichnet sich dadurch aus, dass SchĂŒlerinnen und SchĂŒler wiederholt unentschuldigt der Schule fernbleiben. Hierbei kann es sich sowohl um stundenweises als auch um tageweises Fernbleiben handeln, das sich bis zur völligen Schulabsenz ausdehnen kann. Schulen sind gehalten, der Schulverweigerung in erster Linie mit pĂ€dagogischen und erzieherischen Mitteln vorbeugend und vermittelnd zu begegnen.

Der ErlassĂ€nderung ging eine Beteiligung bzw. Anhörung voraus, zu der alle Landkreise und die kreisfreien StĂ€dte sowie der Landeseltern- und der LandesschĂŒlerrat dazu aufgerufen waren, Stellungnahmen abzugeben.

Der Erlass und die dazugehörige Handlungsanleitung zum Umgang mit einer möglichen Schulpflichtverletzung sind hier zu finden: https://mb.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesjournal/Bildung_und_Wissenschaft/Erlasse/Schulpflichtverletzungsrunderlass.pdf

Beschluss des Landtages: Ganzheitliche Maßnahmen um JugendkriminalitĂ€t entgegenwirken

Text/Foto: Ministerium fĂŒr Bildung des Landes Sachsen-Anhalt am 04. April 2024