Aschersleben (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)
Am frühen Samstagmorgen stellte die Polizei eine 39-jährige Fahrerin eines VW Golf in der Marienstraße wartend fest. Auf Nachfrage äußerte sie mit lallender Aussprache, dass sie ihren Bekannten abgeholt hätte und nun nach Hause fährt. Die Frage nach Alkoholkonsum verneinte sie und stieg dann aus, um sich der weiteren Kontrolle zu entziehen. Trotz mehrfacher Aufforderung stehen zu bleiben, ging sie weiter und verweigerte die Angabe ihrer Personalien. Letztlich kam sie dann der weiteren Aufforderung nach und kehrte zum Fahrzeug zurück.
Hier konnte festgestellt werden, dass das Fahrzeug bewegt wurde. Auch der Zeuge äußerte, dass die Fahrerin ihn gerade hier abholen wollte. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 2,11 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen dessen wurde die Entnahme einer Blutprobe zur Beweissicherung realisiert und der Führerschein sichergestellt. Während dieser Maßnahmen beleidigte die Fahrerin die Beamten, sodass auch hier eine weitere Anzeige aufgenommen wurde.
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L 149 zwischen den OL Crüchern und Kleinpaschleben (Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss)
Die Polizei wurde am Sonntagmorgen kurz nach Mitternacht zu einem Verkehrsunfall gerufen. Hier kam ein Toyota C-HR alleinbeteiligt von der Straße ab und geriet in eine Böschung. Bei Eintreffen der Streife konnte die 41-Jährige Fahrerin vor Ort angetroffen werden. Ein freiwilliger Atemalkoholtest erbrachte einen vorläufigen Wert von 1,44 Promille. Im Rahmen der Unfallaufnahme wurde eine Blutprobenentnahme realisiert und der Führerschein sichergestellt. Der Frau wurde erklärt, dass sie bis zu einer richterlichen Entscheidung nicht mehr berechtigt ist, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
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Bernburg (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)
Am frühen Sonntagmorgen kontrollierte die Polizei den 39-jährigen Fahrer eines Skoda Octavia, welcher im Vorfeld durch eine unsichere Fahrweise aufgefallen war. Während der Kontrolle wurde starker Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwilliger Test war aufgrund der Alkoholisierung nicht möglich. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen dessen wurde die Entnahme einer Blutprobe zur Beweissicherung realisiert und der Führerschein sichergestellt. Dem Herrn wurde erklärt, dass er bis zu einer richterlichen Entscheidung nicht mehr berechtigt ist, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
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Schönebeck (Fahren ohne Fahrerlaubnis)
Am frühen Samstagabend kontrollierte die Polizei einen 18-jährigen Fahrer eines Peugeot 206, welcher in der Straße Am Randel ohne angebrachte vordere Kennzeichentafel unterwegs war und beim Wahrnehmen der Beamten anhielt, ausstieg und sich fußläufig entfernte. Der Fahrer konnte nach kurzer Verfolgung gestellt werden und es stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zur weiteren Befragung und der Identität des Fahrzeugbesitzers und des Beifahrers, welcher ebenfalls fußläufig flüchtete, machte er keine Angaben. Es wurde zudem bekannt, dass das Fahrzeug im April außer Betrieb gesetzt wurde und keinen Versicherungsschutz besitzt. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
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Quelle: Polizeirevier Salzlandkreis am 10. Mai 2026
Symbolfoto © FH Pol LSA
