Polizeirevier Jerichower Land: Aktuelle Polizeimeldungen

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Diebstahl eines Pkw

Möser OT Hohenwarthe, Zum Elbblick, 03.10.2023, 21:00 Uhr bis 04.10.2023, 06:30 Uhr

Am Mittwochmorgen bemerkte der Besitzer eines schwarzen VW Passat, dass der am Vorabend unter dem Carport des Hauses abgestellte Pkw nicht mehr da war.

Unbekannte TĂ€ter begaben sich demnach in der Tatzeit von 21 Uhr am Dienstagabend bis zum Mittwochmorgen auf das GrundstĂŒck und entwendeten den Pkw auf bislang unbekannte Weise. Umliegend wohnende Nachbarn wurden befragt, bekamen von der Tat allerdings nichts mit. Die Fahndung nach dem Pkw wurde eingeleitet.

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Diebstahl von GPS-GerÀten

Biederitz OT Gerwisch, Woltersdorfer Straße, 01.10.2023, 18:00 Uhr bis 04.10.2023, 07:00 Uhr

Durch den Verantwortlichen eines Agrarbetriebes wurde angezeigt, dass unbekannte TĂ€ter widerrechtlich in die Lagerhalle des Betriebes eingedrungen waren.

Der oder die TĂ€ter ĂŒberstiegen die Umfriedung des Betriebes und schlugen eine Fensterscheibe ein, um ins Halleninnere zu gelangen. Darin waren mehrere Traktoren abgestellt. Von drei Traktoren wurden die GPS-EmpfĂ€nger demontiert und aus einem Traktor wurde zusĂ€tzlich ein Monitor aus dem FĂŒhrerhaus ausgebaut.

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Alkoholisiert am Steuer

Burg, Blumenthaler Straße, 05.01.2023, 00:30 Uhr

Polizeibeamte stellten einen E-Scooter-Fahrer auf der Blumenthaler Straße fest. Der Fahrer wurde angehalten und einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dem 44-JĂ€hrigen wurde Atemalkohol wahrgenommen, so dass ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgefĂŒhrt wurde. Der Test ergab ein Ergebnis von 1,68 Promille.

Wie beim alkoholisierten Fahren mit Kraftfahrzeugen, greift bei den E-Scootern dieselbe Promille-Grenze. Das bedeutet es gilt die 0,5-Promille-Grenze, wird die ĂŒberschritten begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Hat man ĂŒber 0,3 Promille und Ausfallerscheinungen oder die 1,1-Promille-Grenze erreicht, begeht man eine Straftat und mit Fahrverbot bzw. Fahrerlaubnisentzug ist zu rechnen; und ein Bußgeld kommt dann auch noch dazu.

Dieser FahrzeugfĂŒhrer musste eine Blutentnahme ĂŒber sich ergehen lassen und muss mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr rechnen.

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Text/Foto: Polizei