Einbruch in Gartensparte
Möckern, Lochower Weg, 12.04.2026, 12:30 Uhr bis 13.04.2026, 12:04 Uhr
In einer Gartenkolonie im Lochower Weg in Möckern ereignete sich im o.g. Zeitraum ein Einbruch in einen Geräteschuppen einer Gartenparzelle. Die Polizeibeamten des Polizeireviers Jerichower Land wurden eingesetzt und nahmen die Anzeige entgegen. Vor Ort stellten sie fest, dass die bislang unbekannte Täterschaft augenscheinlich den Maschendrahtzaun beschädigte um auf das Grundstück zu gelangen. In Folge wurde die Zugangstür zum Schuppen aufgebrochen und ein Rasenmäher sowie weitere Gartengeräte entwendet. Dadurch ist dem Eigentümer ein Gesamtschaden im mittleren dreistelligen Bereich entstanden. Vor Ort wurden durch die Beamten Spuren gesichert, bislang liegen jedoch keine Hinweise zur unbekannten Täterschaft vor.
Die Polizei bittet alle Zeugen, welche sachdienliche Hinweise geben können bzw. Geschädigte, welche feststellen, dass ihre Gartenparzelle ebenfalls angegriffen wurde, sich unter der Rufnummer: 03921 920 0 oder unter levd.prev-jl(at)polizei.sachsen-anhalt.de im Polizeirevier Jerichower Land zu melden.
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Fahrerflucht nach missglücktem Überholmanöver
Zwischen Wahlitz und Menz, B 184, 13.04.2026, 07:40 Uhr
Am heutigen Tage erschien der 58-jährige Unfallbeteiligte in der Außenstelle des Polizeireviers Jerichower Land in Gommern und gab eine Verkehrsunfallanzeige zu Protokoll. Am gestrigen Morgen ereignete sich demnach auf der B 184 aus Wahlitz kommend in Fahrtrichtung Menz ein Verkehrsunfall mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Der Fahrer des entgegenkommenden und dann auf gleicher Höhe befindlichen unfallverursachenden Fahrzeugs, setzte hierbei zu einem Überholmanöver an und wollte am vorausfahrenden Lastkraftwagen vorbeifahren. Das Ausscheren passierte jedoch zu früh und der schwarze Mercedes-Benz GLE des Geschädigten wurde seitlich getroffen.
Glücklicherweise kam der Geschädigte mit seinem Fahrzeug dadurch nicht von der Fahrbahn ab und konnte sein Fahrzeug sicher zum Stehen bringen. Der unfallverursachende weiße Transporter setzte die Fahrt unvermittelt fort. Leider waren das Fabrikat und das Kennzeichen für den Geschädigten nicht zu erkennen. Durch den seitlichen Aufprall wurde die linke Fahrzeugseite des Mercedes-Benz beschädigt und der linke Außenspiegel wurde abgerissen. Dadurch entstand ein Sachschaden im mittleren vierstelligen Bereich.
Durch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort entsteht den Geschädigten mitunter immenser finanzieller Schaden, denn die Teilkaskoversicherung zahlt hier üblicherweise nicht für die Schäden am eigenen Fahrzeug. Nur eine Vollkaskoversicherung deckt derartige Schäden durch unbekannte Dritte (wie Vandalismus oder die sog. Fahrerflucht), oft jedoch unter Rückstufung und Selbstbeteiligung.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB ist zudem kein Kavaliersdelikt und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Polizei bittet demnach alle Zeugen, welche den Unfall möglicherweise beobachtet habe, sich unter der Rufnummer: 03921 920 0 oder unter levd.prev-jl(at)polizei.sachsen-anhalt.de im Polizeirevier Jerichower Land zu melden.
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E-Scooter ohne Pflichtversicherung
Jerichow, Marktstraße, 13.04.2026, 14:35 Uhr
Durch die Regionalbereichsbeamten der Stadt Jerichow wurde am gestrigen Tage ein 39-jähriger deutscher E-Scooter-Fahrer angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen, nachdem festgestellt wurde, dass kein Versicherungskennzeichen am Fahrzeug angebracht war. Die Überprüfung in den polizeilichen Informationssystemen ergab, dass kein gültiger Versicherungsschutz existierte. Gegen den Mann wurde demnach ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Die Weiterfahrt im öffentlichen Verkehrsraum wurde ihm entsprechend untersagt.
Hinweis der Polize:
Das Polizeirevier Jerichower Land hat in den vergangenen Wochen und Monaten mehrfach von E-Scootern ohne vorgeschriebene Pflichtversicherung berichtet. Es handelt sich hierbei nicht um eine „bloße Ordnungswidrigkeit“ sondern um eine Straftat. Wird ein E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, muss eine gültiges Versicherungskennzeichen angebracht sein, andernfalls machen sich Fahrer und oftmals auch der Halter strafbar.
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Quelle: Polizeirevier Jerichower Land am 14. April 2026
Symbolfoto © FH Pol LSA
