Polizeirevier Harz weist auf Verhalten mit E-Scooter hin

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Wernigerode – Auf dem Multimedia-Infolaufband „HarzHorizont“ der GWW in Wernigerode ist ein neues Präventionsthema der Polizei zu sehen. Mit den Hinweisen „Mit dem E-Scooter unterwegs? Dann nur so >>> ab 14 Jahren erlaubt, einzeln fahren, Radweg oder Straße nutzen, mit Versicherungskennzeichen“ erinnert das Polizeirevier Harz alle Verkehrsteilnehmer an die Vorschriften im Umgang mit E-Scootern.

E-Scooter sind aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken – umso wichtiger ist ein sicheres und rücksichtsvolles Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden. Das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stellt ein erhebliches Risiko dar und ist strikt zu vermeiden. Für einen E-Scooter-Fahrer gelten ohnehin dieselben Promille-Grenzen wie für PKW-Fahrer.

Weitere Hinweise durch die Polizei

Das Tragen eines Helms wird ebenfalls empfohlen, auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht. Unfälle mit E-Scootern führen aufgrund der fehlenden Schutzstruktur häufig zu schweren Verletzungen. Insbesondere Kopfverletzungen zählen zu den häufigsten Unfallfolgen. Die Kombination aus hoher Geschwindigkeit und mangelnder Erfahrung erhöht das Unfallrisiko zusätzlich. Hinzu kommt, dass viele Unfälle durch äußere Einflüsse begünstigt werden. Unebenheiten im Straßenbelag, nasse Fahrbahnen oder plötzlich auftretende Hindernisse können schnell zu einem Kontrollverlust führen. Auch das einhändige Fahren und die Nutzung von Mobiltelefonen stellen zum einen Ordnungswidrigkeiten dar und führen zum anderen zur Instabilität auf den Fahrzeugen. 

Mit dem neuen Spot setzt das Polizeirevier Harz die kontinuierliche Präventionsarbeit auf dem Multimedia-Laufband fort. Die Polizei ruft alle Verkehrsteilnehmer dazu auf, Verantwortung zu übernehmen, die geltenden Regeln einzuhalten und durch umsichtiges Verhalten aktiv zur Sicherheit im Straßenverkehr beizutragen.

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Text: Polizeirevier Harz am 14. April 2026

Symbolfoto/Polizei