Wochenend-Vollsperrung der Cracauer WasserfallbrĂŒcke vom 21. Juli um 10.00 Uhr bis 24. Juli um 7.00 Uhr

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Magdeburg. An der Geh- und RadwegbrĂŒcke am Cracauer Wehr (WasserfallbrĂŒcke) werden derzeit umfassende Instandsetzungsarbeiten durchgefĂŒhrt. FĂŒr den Einbau der Belagsbohlen muss die BrĂŒcke am kommenden Freitag, den 21. Juli, ab 10.00 Uhr vollgesperrt werden. SpĂ€testens am Montag, den 24. Juli, ab 7.00 Uhr ist die WasserfallbrĂŒcke wieder halbseitig mit eingeengter Gehwegbreite passierbar.  
 
In einem zweiten Bauabschnitt sind die Arbeiten an den Stahlbauteilen, an den Holz-HaupttrĂ€gern und der Beleuchtungsanlage soweit abgeschlossen, dass die Montage der neuen Gehbahnkonstruktion im Überbauabschnitt erfolgen kann. FĂŒr den Einbau der drei Meter langen Belagsbohlen ĂŒber die gesamte BrĂŒckenbreite ist eine Sperrung des Bauwerkes am Wochenende auch fĂŒr FußgĂ€nger*innen notwendig. Die fĂŒr Radfahrende ausgeschilderte Umleitungsstrecke gilt dann auch fĂŒr FußgĂ€nger*innen.
 
Auf ausdrĂŒcklichen Wunsch von BĂŒrger*innen, dem ADFC und StadtrĂ€t*innen wurde fĂŒr die bauliche Umsetzung der Instandsetzung vom Tiefbauamt ein halbseitiges Bauen in der Ausschreibung verankert. Damit steht ein Gehstreifen neben den eingehausten Arbeitsbereichen zur Nutzung durch FußgĂ€nger zur VerfĂŒgung, der verkehrsbehördlich als Gehweg angeordnet und ausgeschildert wurde. Radfahrende werden gebeten auf der BrĂŒcke abzusteigen und zu schieben.
 
Dennoch gibt es viele Radfahrende, auch E-Bikes, die mit ungebremster Geschwindigkeit auf die eingeengten Bereiche zusteuern, was immer wieder zu Beinahe-UnfĂ€llen und zu zahlreichen Beschwerden fĂŒhrt.

Quelle: Landeshauptstadt Magdeburg

Foto/pixabay
 
Aus dem Polizeirevier Magdeburg heißt es dazu in einer ErklĂ€rung an das Tiefbauamt: Der Magdeburger Polizei sind die „Probleme“ mit Radfahrenden im Bereich des Cracauer Wehrs bekannt. Sowohl den EinsatzkrĂ€ften des Reviereinsatzdienstes als auch den Regionalbereichsbeamten wurde u. a. auch aufgrund von BĂŒrgerbeschwerden mitgeteilt, dass diese im Rahmen ihrer StreifentĂ€tigkeit und bei etwaigen freien KapazitĂ€ten bzw. zu nicht einsatzgebundenen Zeiten, entsprechende Kontrollen von Radfahrenden vornehmen sollen.