Magdeburg benötigt weiteres Gymnasium

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Verwaltung legt Stadtrat überarbeitete Schulentwicklungsplanung vor

In Magdeburg soll ab dem Schuljahr 2025/26 ein neues Gymnasium eröffnet werden. Das ist ein wesentlicher Punkt im Schulentwicklungsplan, den die Verwaltung vorgelegt hat. Darin wird auch empfohlen, die Grundschule „Schmeilstraße“ zum Schuljahr 2024/25 zu schließen, da sie die Vorgaben des Landes Sachsen-Anhalt zur Mindestschulgröße weiterhin unterschreitet. Nach Beratung in den zuständigen Ausschüssen entscheidet der Stadtrat voraussichtlich am 7. Dezember.
 
Hintergrund für die Überarbeitung ist die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022 des Landes Sachsen-Anhalt. Darin wurden die Schulträger aufgefordert, eine neue Schulnetzplanung bis zum Zielplanjahr 2026/27 sowie mit langfristiger Prognose vorzulegen und dafür Daten der 6. Regionalisierten Bevölkerungsprognose sowie einer eigenen Modellrechnung zu verwenden.
 
Die Zahl der Kinder, die in Folge zuerst Grundschulen und später weiterführende Schulen besuchen, erreicht im Schuljahr 2024/25 mit voraussichtlich mehr als 2.200 ihren Höchstwert und sinkt anschließend bis zum Schuljahr 2028/29 auf rund 2.000 Einschülerinnen und Einschüler. Unter Beachtung der Prognosen und gesetzlichen Vorgaben des Landes ist davon auszugehen, dass mit Ausnahme der Grundschule „Schmeilstraße“ keine weitere Schule im Planungszeitraum gefährdet ist.
 
Grundschulen

Um den Eltern Planungssicherheit zu bieten, empfiehlt die Verwaltung die Grundschule „Schmeilstraße“ zum Schuljahr 2024/25 zu schließen. Bereits im Schuljahr 2023/24 konnte für die nur 14 angemeldeten Kinder keine 1. Klasse gebildet werden, da eine Ausnahmegenehmigung zur Bildung einer Anfangsklasse vom Landesschulamt abgelehnt wurde. Die einzügige Grundschule „Schmeilstraße“ unterschreitet im Planungszeitraum auch weiterhin die gesetzlichen Vorgaben zur Mindestschulgröße mit 120 Schülerinnen und Schülern, die Zweizügigkeit und die Mindestjahrgangsstärke von 30 neu aufzunehmenden Kindern deutlich. Da eine wohnortnahe Aufnahme der Schüler*innen an den umliegenden Grundschulen uneingeschränkt möglich ist, muss davon ausgegangen werden, dass erneut keine Ausnahmegenehmigung erteilt wird.
 
Bei allen anderen Grundschulen gibt es keine Bestandsgefährdung. Die durch das Land vorgegebene Mindestschulgröße von 120 Schülerinnen und Schülern wird von den weiteren 32 kommunalen Grundschulen erreicht. Auch die Schaffung neuer Kapazitäten im Grundschulbereich ist nicht erforderlich. Die Beschlussfassung zur Errichtung einer weiteren Grundschule im Bereich Schanzenweg sollte deshalb aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht umgesetzt werden. Es wird jedoch vorgeschlagen, die Fläche weiterhin als Reserve vorzuhalten, um bei Bedarf auf ansteigende Zahlen reagieren zu können.

Weiterführende Schulen

Im weiterführenden Bereich werden die höchsten Schülerzahlen in den Schuljahren 2025/26 bis 2028/29 erwartet, bevor es nach den derzeitigen Prognosen zu einem Rückgang kommt. Deshalb muss auch hier genau analysiert werden, ob generelle Kapazitätserweiterungen notwendig sind oder mit temporären Maßnahmen Spitzen bei den Zahlen der Schülerinnen und Schüler abgefangen werden können. Auswirkungen durch Zuzüge, die sich zum Beispiel aus der Intelansiedlung oder durch Geflüchtete ergeben, sind aufgrund der fehlenden Zahlen nicht berücksichtigt.
 
Gymnasien

Aufgrund der ungebrochen steigenden Nachfrage an Gymnasialplätzen in Klasse 5 sind die Kapazitätsgrenzen der vier kommunalen Gymnasien bereits mehr als ausgereizt. Im gesamten Planungszeitraum zeigt sich jedoch sowohl an den kommunalen Gymnasien als auch an den Gymnasien freier Träger ein weiterer erheblicher Fehlbedarf an Plätzen. Wird das durchschnittliche Übergangsverhalten der vergangenen Jahre als Grundlage genommen, werden im Schuljahr 2025/26 bereits zusätzlich 223 Schulplätze an Gymnasien benötigt. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, ein neues fünfzügiges Gymnasium zum Schuljahr 2025/26 vorübergehend am Ausweichstandort Schilfbreite 5 mit der Klassenstufe 5 zu eröffnen. Nach Auszug der IGS „Willy Brandt“ in den geplanten Neubau am Universitätsplatz 2027 kann das fünfte kommunale Gymnasium voraussichtlich zum Schuljahr 2027/28 von der Schilfbreite zum Hauptstandort Westring 30/32 ziehen.
 
Gemeinschaftsschulen

Alle neun kommunalen Gemeinschaftsschulen sind im Planungszeitraum bestandsfähig. Sollte der Stadtrat die Aufgabe der Grundschule „Schmeilstraße“ beschließen, wird der dortigen Gemeinschaftsschule „Oskar Linke“ mit den zusätzlichen Räumen künftig eine Dreizügigkeit ermöglicht. In diesem Zusammenhang schlägt die Verwaltung dem Stadtrat ebenfalls vor, den Beschluss zum Umzug dieser Gemeinschaftsschule an den freiwerdenden Standort im Westring aufzuheben und für den Standort Schmeilstraße den Sanierungsbedarf zu prüfen sowie ein Sanierungskonzept zu erstellen.
 
Förderschulen

Die Bestandsfähigkeit der zehn Förderschulen im Planungszeitraum ist weiterhin gegeben. Der Bedarf an Schulplätzen steht dabei in starker Abhängigkeit der Ergebnisse der sonderpädagogischen Feststellungsverfahren durch das Land Sachsen-Anhalt. Die meisten Zuweisungen erfolgten für die Förderschwerpunkte „lernbehindert“ und „geistigbehindert“. Für geistigbehinderte Kinder und Jugendliche wurden bereits zur Absicherung des steigenden Bedarfs an Plätzen die Sanierung der Förderschule „Hand in Hand“ am Standort Gneisenauring vom Stadtrat beschlossen.
 
Auch im Förderschwerpunkt „lernbehindert“ muss die weitere Entwicklung beobachtet werden. Sollte sich eine Überbelegung abzeichnen, wären zeitnahe Lösungsvorschläge erforderlich.
 
Hintergrund

Die Schulentwicklungsplanung ist die Planungsgrundlage für die Entwicklung eines regional ausgeglichenen und leistungsfähigen Bildungsangebotes sowie der Planungsrahmen für die entsprechenden Schulbauten. Um der Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen umfassenden Bildungsangebotes nachzukommen, muss der Schulentwicklungsplan regelmäßig fortgeschrieben werden. Berücksichtigt werden dabei das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Formen, Stufen, Größen und Standorten, die mittelfristige Entwicklung des Schüler*innenaufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Sorgeberechtigten und die daraus abzuleitenden Schüler*innenzahlen nach Schulformen und Jahrgangsstufen sowie die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes. Einen über mehrere Planungsjahre geltenden Schulentwicklungsplan hat der Stadtrat letztmalig im Jahr 2014 beschlossen.
 
Die komplette Beschlussvorlage der Verwaltung zu den notwendigen Kapazitätserweiterungen an Magdeburger Schulen ist im Internet unter www.magdeburg.de und unter ratsinfo.magdeburg.de verfügbar. Nach Beratung in den zuständigen Ausschüssen entscheidet der Stadtrat voraussichtlich am 7. Dezember.

Quelle: Landeshauptstadt Magdeburg

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