Magdeburg. Am 8. Mai jĂ€hrt sich zum 80. Mal das Ende des Zweiten Weltkrieges. Aus diesem Anlass wird fĂŒr diesen Tag an allen DienstgebĂ€uden des Landes Sachsen-Anhalt die Beflaggung mit der Flagge der EuropĂ€ischen Union angeordnet.
Bei drei Flaggenmasten sind die Flaggen (Vollmast) von links nach rechts in folgender Reihenfolge zu setzen:
Flagge der EuropĂ€ischen Union â Bundesflagge â Landesflagge.
Sollte nur ein Fahnenmast vorhanden sein, ist nur mit der Flagge der EuropÀischen Union zu beflaggen.
Quelle: Ministerium fĂŒr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 06. Mai 2025
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