Innere Sicherheit und Bevölkerungsschutz: #Warntag2023 am 14. September

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Magdeburg. Bei Naturkatastrophen, in Krisensituationen oder bei anderen großen Gefahrenlagen muss die Bevölkerung gewarnt werden. Damit das im Ernstfall gelingt, werden in genau einem Monat erneut die unterschiedlichsten Warnmultiplikatoren getestet. Auch das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich in diesem Jahr wieder am bundesweiten Warntag. Unter Einbindung aller bei Bund, LĂ€ndern sowie teilnehmenden Kreisen und Kommunen vorhandenen Warnmittel erfolgt die Probealarmierung am Donnerstag, 14. September 2023. Wichtig: Es besteht keine Gefahr!

Die Probewarnung wird um 11:00 Uhr von der nationalen Warnzentrale im Bundesamt fĂŒr Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ausgelöst. Die beteiligten Behörden und EinsatzkrĂ€fte testen die unterschiedlichsten Warnmultiplikatoren und KommunikationskanĂ€le wie z. B. Radio und Fernsehen, digitale Stadtanzeigetafeln und Warn-Apps. Auch die Warnung mittels Cell‑Broadcast wird erneut erprobt. Die Entwarnung wird gegen 11:45 Uhr auf den gleichen Wegen an die Bevölkerung erfolgen. Die Entwarnung ĂŒber Cell Broadcast ist derzeit noch nicht möglich.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die Auswertung des Warntags 2022 hat gezeigt, dass mehr als 90 Prozent der Bevölkerung durch mindestens ein Warnmittel erreicht werden konnten. Die hohe Zahl ist erfreulich – und dennoch muss es weiterhin unser Ziel sein, möglichst alle Menschen in Notsituationen alarmieren zu können. Denn: Bevölkerungsschutz fĂ€ngt im Kleinen an â€“ jeder und jedem Einzelnen sollte klar sein, wie im Ernstfall gewarnt wird, was dann zu tun ist und welche Informationsquellen es gibt.“

Der Warntag dient der Erprobung aller Warnsysteme. Dabei soll mit möglichst wenig Zeitverlust eine grĂ¶ĂŸtmögliche Anzahl der Bevölkerung erreicht werden, um diese mit Informationen zum Ereignis zu versorgen. Zudem soll es eine Anregung fĂŒr alle Menschen sein, sich mit den Warnmitteln und der Reaktion im Ernst- und Katastrophenfall zu beschĂ€ftigen.

Hintergrund:

Die behördliche Alarmierung kann auf unterschiedlichen Verbreitungswegen und KanĂ€len erfolgen. So stehen u. a. Warn-Apps (u. a. NINA), Radio und Fernsehen (bundesweite Programme der öffentlich-rechtlichen und privaten Anbieter), Webseiten und Soziale Netzwerke von Behörden, Werbetafeln (z. B. Park- und Verkehrsleitanzeigen) sowie Fahrgastinformationssysteme von Verkehrsanbietern (z. B. Deutsche Bahn, ÖPNV) zur VerfĂŒgung.

Von den Kommunen können zudem Sirenen und Lautsprecherwagen zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt werden. Wo es technisch möglich ist, sollen ĂŒber die Leitstellen die kommunalen Sirenen mit den Signalen Warnung (einminĂŒtiger auf- und abschwellender Heulton) und Entwarnung (einminĂŒtiger durchgehender Heulton) ausgelöst werden.

Der bundesweite Warntag wird nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz aus dem Jahr 2019 an jedem zweiten Donnerstag im September organisiert.

Weitergehende Informationen zum bundesweiten Warntag gibt es auf der Webseite: www.warnung-der-bevoelkerung.de

Quelle: Ministerium fĂŒr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Foto (c) Bundesamtes fĂŒr Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe