Halle/ Saale (ots) – Am Sonntag, den 7. Januar 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 19:40 Uhr einen 26-JĂ€hrigen im Hauptbahnhof Halle/Saale. Da der Polizeipflichtige sich nicht ausweisen konnte, nahmen ihn die Beamten zur Feststellung seiner IdentitĂ€t mit zur Dienststelle.
Die ĂberprĂŒfung seiner persönlichen Daten mittels eines Fingerabdruck-Scanners in der Fahndungsdatei der Polizei ergab, dass gegen den Mann ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig vorlag. Demnach wurde der aus Algerien stammende Staatsangehörige im Dezember 2022 wegen Diebstahls durch das Amtsgericht Leipzig rechtskrĂ€ftig zu einer Geldstrafe von 700 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt.
Da der Gesuchte den geforderten Zahlungen nicht nachkam und unbekannten Aufenthaltes war, erlieà jene Staatsanwaltschaft im Oktober 2023 den Vollstreckungshaftbefehl. Die Bundespolizisten eröffneten den Mann diesen und sprachen ihm die Festnahme aus.
Der Polizeipflichtige konnte die geforderte Geldstrafe begleichen und durfte nach Beendigung aller polizeilich notwendigen MaĂnahmen die DienstrĂ€ume als freier Mann verlassen. Die Bundespolizisten informierten die ausschreibende Behörde ĂŒber den Aufgriff und den Vollzug der MaĂnahme.
Text/Foto: Bundespolizei