GOMMERN: Frau verletzt durch Selbstschussanlage! Wie ist das möglich und was sagt der Anwalt?

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Selbstschussanlagen sind in Deutschland verboten. Das stellt Strafverteidiger Udo Vetter klar. Wer eine solche Anlage baut, macht sich strafbar. Die Frage ist nur, wie schwer die Tat wiegt. Entscheidend ist der Vorsatz. Juristen müssen klären, ob der Täter eine Tötung billigend in Kauf nahm oder auf einen guten Ausgang hoffte. Diese Abgrenzung ist schwierig. Der Vorsatz liegt im Kopf des Täters. Gerichte müssen ihn aus Umständen ableiten.

Vetter nennt mögliche Strafrahmen. Bei versuchter Tötung droht eine Freiheitsstrafe bis lebenslang. Bei gefährlicher Körperverletzung liegt das Maximum bei zehn Jahren. Auch Verstöße gegen das Waffenrecht können hart bestraft werden.

Der Jurist verweist auf frühere Fälle. Auch dort wurde nicht immer eine vorsätzliche Tötung festgestellt. Entscheidend bleibt die Beweislage. Im Zweifel gilt: für den Angeklagten.

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Text/Foto: Welt Nachrichtensender am 05. Mai 2026