Geschwindigkeitskontrollen auf dem Magdeburger Ring / Höhe Halberstädter Straße

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Magdeburg. Das Ordnungsamt wird ab heute künftig auch auf dem Magdeburger Ring, in Höhe der Brücke über die Halberstädter Straße, Geschwindigkeitskontrollen vornehmen. Auf dem Bauwerk beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, da die Schutzeinrichtungen der Brücke in Fahrtrichtung Süden aktuell noch nicht den Anforderungen entsprechen.
 
Auf dem Abschnitt zwischen den Abfahrten Halberstädter Straße und Wiener Straße sind viele Fahrzeuge zu schnell unterwegs. Zudem hat das Ordnungsamt beobachtet, dass Fahrzeuge, die mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs sind, häufig gefährlich bedrängt werden.
 
Am 4. September 2020 hatte sich auf dieser Brücke bei regennasser Fahrbahn ein Verkehrsunfall mit einem Lkw ereignet. Die Beschädigung der Schutzeinrichtung auf der Außenseite der Brücke hat dabei verdeutlicht, dass der Lkw-Fahrer viel Glück hatte und mit seinem Fahrzeug nicht auf die Halberstädter Straße abgestürzt ist.
 
Die Schutzeinrichtung wurde 2010/11 nach dem damals gültigen Regelwerk als Stand der Technik eingebaut. Mit den Reparaturarbeiten nach dem Unfall und dem neuen Geländer konnte nur die damalige Sicherheitsstufe wiederhergestellt werden. Diese ermöglicht nach der inzwischen geänderten Richtlinie der Bundesanstalt für Straßenwesen eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Grund ist, dass die neue Richtlinie wegen des gestiegenen Kfz-Verkehrs auf höheren Belastungen, höheren Lastannahmen sowie höheren Sicherheitsanforderungen basiert. Ein heute aufgestelltes Rückhaltesystem muss bei einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h widerstandsfähiger sein als vor 12 Jahren. Unter der Berücksichtigung dieser Fakten und mehrerer Unfälle in diesem Bereich wurde die Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h erforderlich.
 
Das Tiefbauamt strebt einen baldigen Umbau der Schutzeinrichtung an, bei dem unter anderen die sogenannte Brückenkappe auf der Westseite an der südlichen Richtungsfahrbahn neu hergestellt werden muss, um die statisch-konstruktiven Lasten für ein neues Schutzplankensystem aufzunehmen. Auch die Mittelleitplanken müssen verändert werden. Die Ausschreibung der Bauleistungen erfolgt jetzt über die Vergabestelle der Stadtverwaltung.
 
Obwohl die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf dieser Brücke bereits mehr als zwei Jahre zurückliegt, beobachtet das Ordnungsamt oftmals nur eine geringe Akzeptanz. Um für die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu sensibilisieren, wird die Verkehrsüberwachung deshalb in diesem Bereich verstärkt Geschwindigkeitskontrollen vornehmen.

Quelle: Landeshauptstadt Magdeburg

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