Entlaufene Schafe in unmittelbarer GleisnÀhe

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Calbe (ots) – Am Mittwoch, den 5. April 2023 meldeten gleich mehrere TriebfahrzeugfĂŒhrer der Notfallleitstelle der Bahn Schafe im unmittelbaren Gleisbereich auf der Bahnstrecke von Calbe nach Barby.

Gegen 12:05 Uhr wurde die Bundespolizeiinspektion Magdeburg ĂŒber die entlaufenen Tiere informiert und entsandte sofort eine Streife zum Ereignisort in der Ortslage Calbe, welche bei Eintreffen fĂŒnf Schafe neben der Strecke feststellen konnte. Da sich die Tiere bei AnnĂ€herung wieder in Richtung der Gleise bewegten, wurde ĂŒber die Notfallleitstelle der Bahn eine kurzzeitige Gleissperrung veranlasst. Die Bundespolizisten konnten die Schafe zurĂŒck auf ihren ursprĂŒnglichen Weideplatz in einer nahegelegenen Kleingartenanlage bewegen und den Weideplatz provisorisch verschließen.

Der Besitzer der Tiere wurde aufgrund eines Adresshinweises auf dem Weideplatz ermittelt und an seiner Hausanschrift angetroffen. Die eingesetzten Beamten belehrten den 46-JĂ€hrigen und wiesen ihn auf die unzureichenden Sicherungsmaßnahmen des Geheges hin. Der aus Saudi-Arabien stammende Mann gab an, zur WeideflĂ€che zu fahren und den Zustand zu ĂŒberprĂŒfen. Außerdem wurde das zustĂ€ndige Ordnungsamt ĂŒber den Vorfall in Kenntnis gesetzt.

In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizeiinspektion Magdeburg erneut auf die erheblichen Gefahren hin, die von Tieren im Gleis ausgehen. Neben dem Tod der Tiere kann es zu einer erheblichen GefĂ€hrdung des Bahnverkehrs kommen. Im Falle einer Kollision besteht die Gefahr von massiven SachschĂ€den an dem Zug und den Gleisanlagen. Eine mögliche Entgleisung der Bahn bedeutet zudem die Gefahr fĂŒr Leib und Leben von Menschen. Bei der Haltung von Tieren ist deshalb auf eine sichere Unterbringung zu achten.

Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg verweist darauf, dass in diesen FĂ€llen stets geprĂŒft wird, ob dem Halter der Tiere ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Wird einem Tierhalter ein solches Fehlverhalten nachgewiesen, kann er gemĂ€ĂŸ der Eisenbahn, Bau -und Betriebsordnung fĂŒr ZugverspĂ€tungen oder ZugausfĂ€lle mit einem Bußgeld belegt werden.

FĂŒr eventuelle SachschĂ€den an den ZĂŒgen oder Bahngleisen kann er darĂŒber hinaus auf dem zivilrechtlichen Weg von der Deutschen Bahn haftbar gemacht werden. Kommt es zu einer Kollision, muss er mit einer Strafanzeige wegen eines gefĂ€hrlichen Eingriffs in den Bahnverkehr rechnen. Werden Menschen verletzt oder getötet, weiten sich die Ermittlungen dementsprechend aus. In dem aktuellen Fall ging alles glimpflich aus. Von der 15-minĂŒtigen Streckensperrung waren keine ZĂŒge betroffen.

Text/Foto: Bundespolizei