Data Act: „Wenig Nutzen für Verbraucher“

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Der Data Act soll festlegen, wann Unternehmen und Verbraucher:innen Daten von vernetzten Geräten erhalten und weitergeben dürfen. Bisher hatten oft nur die Hersteller dieser Geräte Zugang zu diesen Daten. Der am 27. Juni in den Trilog-Verhandlungen erreichte Kompromiss enttäuscht aus Verbrauchersicht. In der Praxis könnte der Data Act den Datenschutz schwächen und Verbraucher:innen überfordern. Im weiteren Verlauf muss das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen noch durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union formell verabschiedet werden.

Ramona Pop (Foto), Vorständin des vzbv, kommentiert:

„Vernetzte Geräte wie Waschmaschinen, Saugroboter oder Fahrzeuge sind Teil des Alltags vieler Verbraucher:innen. Der Data Act sollte regeln, was mit den Daten passiert und den Nutzer:innen mehr Kontrolle geben. Der jetzt geschlossene Kompromiss ist leider enttäuschend für Verbraucher:innen.
Ein klarer Nutzen ist für sie nicht erkennbar. Stattdessen könnte der Datenschutz geschwächt und Verbraucher:innen überfordert werden.

Unklar bleibt, wie Verbraucher:innen geschützt werden, wenn sie sich für die Weitergabe der Nutzungsdaten entscheiden. Denn die Folgen, die das freiwillige Teilen von Daten haben können, sind nur schwer zu überblicken. Das könnten Unternehmen ausnutzen, um Menschen zu übervorteilen oder falsche Anreize zu setzen.“

Foto (c) Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv