Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl: 52-jähriger kann Geldstrafe begleichen

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Magdeburg (ots) – Am Dienstag, den 16. Januar 2024 stellten Beamte der Bundespolizei in Magdeburg gegen 11:00 Uhr die Personalien eines 52-Jährigen fest und überprüften diese im polizeilichen Informationssystem. Dabei stellten sie fest, dass die Staatsanwaltschaft Konstanz den Herrn per Vollstreckungshaftbefehl suchte.

Wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz wurde er bereits im Dezember 2020 durch das Amtsgericht Singen (Hohentwiel) zu einer Geldstrafe von 600 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt. Der Gesuchte bezahlte in der Vergangenheit die Hälfte der auferlegten Geldstrafe, weitere Zahlungen oder der Strafantritt blieben jedoch aus. Zudem ist der Verurteilte unbekannten Aufenthalts. Folglich erließ jene Staatsanwaltschaft im Juli 2023 den Haftbefehl.

Dieser wurde dem myanmarischen Staatsangehörigen eröffnet. Aufgrund ausreichender Barmittel konnte er die Haftstrafe abwenden, indem er den noch offenen Geldbetrag zuzüglich der Verfahrenskosten beglich. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen verließ er die Räumlichkeiten der Bundespolizei somit als freier Mann. Die ausschreibende Behörde wurde entsprechend in Kenntnis gesetzt.

Text/Foto: Bundespolizei