Beflaggung an Dienstgebäuden in Sachsen-Anhalt

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Magdeburg. Anlässlich des vierten Jahrestages des völkerrechtswidrigen russischen Angriffs auf die Ukraine kann an den Dienstgebäuden des Landes Sachsen-Anhalt am Dienstag, 24. Februar 2026, die Beflaggung mit der Nationalflagge der Ukraine anstelle der Europaflagge erfolgen.

Die Flaggen sind von links nach rechts in folgender Reihenfolge – sofern die baulichen Anlagen vorhanden sind – zu setzen:

Nationalflagge der Ukraine – Bundesflagge – Landesflagge.

Zudem wird am Dienstag, 24. Februar 2026, Trauerbeflaggung (Halbmast) für die am 1. Februar 2026 verstorbene ehemalige Präsidentin des Deutschen Bundestages a. D. Prof. Dr. Rita Süssmuth angeordnet.

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Quelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 20. Februar 2026

Symbolfoto/pixabay