Bundespolizei MD vollstreckt zwei Haftbefehle

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Magdeburg, Stendal (ots) – In der Nacht von Freitag, den 31. MĂ€rz auf Samstag den 1. April 2023 vollstreckte die Bundespolizei gleich zwei Haftbefehle. Gegen 23:30 Uhr kontrollierte eine eingesetzte Streife am Magdeburger Hauptbahnhof eine 25-JĂ€hrige. Beim Abgleich ihrer Personalien im polizeilichen Fahndungssystem wurde bekannt, dass Sie per Vollstreckungshaftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Stendal gesucht wurde.

Im August 2022 wurde die Deutsche durch das Amtsgerichts Burg wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 900 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt. Da sie weder die Geldstrafe zahlte, noch sich, trotz ergangener Ladung, dem Haftantritt stellte, erging jener Haftbefehl. Diesen eröffneten die Beamten der Gesuchten auf der Dienststelle am Hauptbahnhof Magdeburg. Bei der dort durchgefĂŒhrten Durchsuchung wurde zudem ein Messer mit feststehender, fĂŒnf Zentimeter langer Klinge aufgefunden, welches die 25-JĂ€hrige widerrechtlich in der Waffenverbotszone gefĂŒhrt hatte und somit eine Ordnungswidrigkeitsanzeige zur Folge hatte. Da sie die geforderte offene Geldsumme nicht aufbringen konnte, brachten sie Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Halle.

Keine vier Stunden spĂ€ter klickten die Handschellen am Stendaler Hauptbahnhof. Dort wurde ein 24-JĂ€hriger kontrolliert. Bei der ÜberprĂŒfung seiner personenbezogenen Daten im polizeilichen Informationssystem stellten die Bundespolizisten einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stendal fest. Bereits im Juni 2021 verurteilte ihn das Amtsgericht Stendal wegen unerlaubtem Besitzes von BetĂ€ubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 1200 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen. Da der Deutsche bisher nur einen sehr geringen Teil der Geldstrafe beglich, erging im Oktober des vergangenen Jahres der Vollstreckungshaftbefehl. Diesen eröffneten ihm die Beamten.

Weder er selbst noch seine Mutter konnten die offene Geldstrafe von 1100 Euro begleichen. Demnach erfolgte nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen ebenfalls eine Übergabe an eine Justizvollzugsanstalt. Die jeweiligen ausschreibenden Behörden wurden darĂŒber schriftlich in Kenntnis gesetzt.

Text/Foto: Bundespolizei