Radfahrer mit 1,87 Promille gerät in Verkehrskontrolle

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Magdeburg. Am Donnerstag, dem 14.05.2026, gegen 20:45 Uhr, führten Polizeibeamte des Polizeireviers Magdeburg eine Kontrolle eines Radfahrers im Bereich der Liebknechtstraße durch.

Der 38-jährige Radfahrer fiel den Beamten aufgrund seiner schwankenden Fahrweise auf. Bei der Überprüfung seiner Verkehrstüchtigkeit wurde ein Atemalkoholwert von 1,87 Promille festgestellt. Im Anschluss entnahm ein zuständiger Arzt im Zentralen Polizeigewahrsam eine Blutprobe und die Weiterfahrt wurde untersagt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Fahrer vor Ort entlassen. Der 38-Jährige muss sich nun als Beschuldigter in einem Strafverfahren verantworten.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei noch einmal darauf hin, dass der Konsum von Alkohol auch beim Fahrradfahren mit erheblichen Gefahren verbunden ist. Alkohol vermindert die Reaktionsfähigkeit, das Gleichgewicht und die Wahrnehmung. Bereits geringe Mengen können zu riskanten Fahrmanövern und folgenschweren Verkehrsunfällen führen.

Neben der Unfallgefahr drohen auch rechtliche Konsequenzen. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille gilt für Radfahrende absolute Fahruntüchtigkeit. Dies kann strafrechtliche Folgen, Geldstrafen, Punkte im Fahreignungsregister sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nach sich ziehen. Zudem kann in solchen Fällen die Fahrerlaubnis entzogen werden – unabhängig davon, ob die betroffene Person Kraftfahrzeuge führt.

Alkohol und Radfahren sind eine gefährliche Kombination. Für die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmenden gilt: Steigen Sie nach dem Konsum von Alkohol nicht mehr auf das Fahrrad.

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Text/Foto: Polizeirevier Magdeburg am 15. Mai 2026