Egeln (Geschwindigkeitskontrolle)
Die Polizei führte am Donnerstag, zwischen 09:00 und 12:30 Uhr, an der B81 Kreuzung Magdeburger Chaussee / Magdeburger Straße eine Geschwindigkeitsmessung durch. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 70 km/h. Im Messzeitraum passierten 852 Fahrzeuge die Messstelle. Dabei wurden 64 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt und dokumentiert. Den 64 Fahrern wird in den nächsten Tagen oder Wochen ein Verwarngeld- bzw. Bußgeldbescheid zugesandt. Der Schnellste wurde mit 115 km/h gemessen.
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Bernburg (Folgenlose Trunkenheitsfahrt)
Im Rahmen der Streifentätigkeit stellten die Beamten am Donnerstagnachmittag in der Mauerstraße einen 29-jährigen Fahrzeugführer mit einem E-Scooter fest, dessen Versicherungskennzeichen die falsche Farbe aufwies und abgelaufen war. Somit besteht kein Versicherungsschutz und stellt einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar. Während der Kontrolle wurde weiterhin starker Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest erbrachte einen Wert von 1,98 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen dessen wurde die Entnahme einer Blutprobe zur Beweissicherung realisiert.
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Calbe (Gefährdung des Straßenverkehrs)
Am Donnerstagnachmittag kam es in der Salzer Straße zu einem Unfall zwischen einem Fahrradfahrer und Motorradfahrer, bei dem beide Fahrzeugführer verletzt wurden. Nach Aussagen der Beteiligten und der Zeugen befuhren beide Fahrzeuge die Salzer Straße in Richtung Am Zenser Dreieck. Auf Höhe Am Hänsgenhoch beabsichtigte der 62-jährige Fahrradfahrer nach links abzubiegen und kündigte dies durch ein Handzeichen ordnungsgemäß an. Im Moment des Abbiegens setzte der hinter ihm fahrende 36-jährige Fahrzeugführer mit dem Motorrad zum Überholen an und es kam zum Zusammenstoß beider Beteiligten, welche dadurch auch verletzt in ein Krankenhaus gebracht wurden.
Aufgrund von Alkoholgeruch wurde beim Motorradfahrer ein Atemalkoholtest durchgeführt und ergab einen Wert von 1,5 Promille. Im Rahmen der Beweissicherung wurde eine Blutprobenentnahme realisiert. Weiterhin stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und das Motorrad nicht zugelassen und versichert war. Es erfolgt die Einleitung mehrerer Ermittlungsverfahren.
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Quelle: Polizeirevier Salzlandkreis am 15. Mai 2026
Symbolfoto © FH Pol LSA
