Autofahrer dreht auf A2 Kurzfilm: Social-Media-Video führt zu Anzeige

Veröffentlicht in: Blaulicht Sachsen-Anhalt | 0

Für einen Social-Media-Nutzer blieb die Veröffentlichung eines Videos nicht ohne Konsequenzen: Polizeibeamte der Autobahnpolizei erkannten auf einem veröffentlichten Kurzfilm einen Verkehrsunfall auf der A2, den sie aufgenommen hatten. Der Fahrer fuhr an der Unfallstelle vorbei und filmte dabei die Bergungsmaßnahmen. Auf dem Video war eindeutig zu erkennen, dass er sein Mobiltelefon vorschriftswidrig benutzte. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Den Mann erwarten nun ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.


Präventionshinweise der Polizei:

Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt stellt eine erhebliche Gefährdung dar. Bereits ein kurzer Blick auf das Display kann bei Autobahngeschwindigkeit mehrere hundert Meter „Blindflug“ bedeuten.

Risiken:

  • Deutlich verlängerte Reaktionszeit
  • Ablenkung vom Verkehrsgeschehen
  • Spätes Erkennen von Bremsmanövern oder Stauenden
  • Erhöhtes Unfallrisiko, insbesondere in Baustellen- oder Unfallsituationen

Tipps für mehr Sicherheit:

  • Handy vor Fahrtbeginn lautlos stellen und außer Reichweite legen
  • Nachrichten und Videos erst nach Fahrtende ansehen
  • Bei dringenden Anliegen an geeigneter Stelle anhalten
  • Volle Aufmerksamkeit dem Verkehr widmen

Wer filmt oder tippt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

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Quelle: Polizeiinspektion Magdeburg Zentraler Verkehrs- und Autobahndienst am 19. Februar 2026

Symbolfoto/pixabay