Stendal (ots) – Am Samstag, den 29. November 2025 fuhr ein 41-JĂ€hriger mit dem ICE von Berlin nach Stendal, ohne einen erforderlichen Fahrschein vorweisen zu können. Da der Verdacht einer Betrugsstraftat bestand, wurde die Bundespolizei kontaktiert.
Nach Ankunft des Zuges am Hauptbahnhof Stendal kontrollierte eine hinzugerufene Streife der Bundespolizei um 08:50 Uhr den Deutschen. Bei der sich anschlieĂenden ĂberprĂŒfung der personenbezogenen Daten im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Erfurt nach dem Mann sucht. Wegen Bedrohung verurteilte ihn das Amtsgericht Erfurt im Mai 2024 per Strafbefehl zu 900 Euro Geldstrafe beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 19 Tagen. Einen Teil des auferlegten Betrages beglich der Verurteilte. Die vollstĂ€ndige Zahlung beziehungsweise der Strafantritt blieben jedoch aus. Folglich erlieĂ die Staatsanwaltschaft Erfurt Anfang November 2025 jenen Haftbefehl.
Die Bundespolizisten eröffneten dem Deutschen den Haftbefehl, nahmen den Mann fest und mit zur Dienststelle am Hauptbahnhof. Den haftabwendenden Betrag von 420 Euro konnte der Gesuchte erneut nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der erforderlichen MaĂnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um die vierzehn Tage Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten. Die ausschreibende Behörde erhielt Kenntnis von der Vollstreckung des Haftbefehls. DarĂŒber hinaus erhielt der Deutsche eine weitere Strafanzeige wegen des Erschleichens von Leistungen.
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Text/Symbolfoto: Bundespolizeiinspektion Magdeburg am 01. Dezember 2025
