Bundesweite Schwerpunktprüfung im Wach- und Sicherheitsgewerbe / Zoll in Sachsen-Anhalt stellt erneut zahlreiche Auffälligkeiten fest

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Magdeburg, Halle (Saale), Dessau-Roßlau, Sangerhausen, Stendal (ots)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ist am Montag, den 17.11.2025 im gesamten Bundesgebiet verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Wach- und Sicherheitsgewerbe vorgegangen.

Bei dieser Schwerpunktaktion wurden unter anderem die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und die illegale Beschäftigung von Ausländern überprüft. Darüber hinaus spielen auch die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung sowie die Prüfung des Mindestlohns eine bedeutende Rolle.

„61 Zöllnerinnen und Zöllner befragten in ganz Sachsen-Anhalt insgesamt 139 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen. In 14 Fällen sind weitere Ermittlungen durch die FKS erforderlich, da es hier im Rahmen der Befragung zu Auffälligkeiten kam.“ teilt Sebastian Schultz, Pressesprecher beim Hauptzollamt Magdeburg, mit.

„Unsere Kontrollen fanden in ganz Sachsen-Anhalt statt, u.a. von Osterburg, Havelberg und Stendal im Norden des Bundeslands über Magdeburg, dem Salzlandkreis und Dessau-Roßlau bis nach Halle (Saale), Naumburg oder in den Harzkreis. In der Zeit vom 08.10.2025 bis 11.10.2025 hatten wir bereits eine ähnliche Kontrollmaßnahme im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Dabei konnten insgesamt in 56 Fällen Auffälligkeiten im Rahmen der Personenbefragung festgestellt werden. Das unterstreicht wie wichtig unsere regelmäßigen Prüfungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sind.“ so Schultz weiter.

Zusatzinformation:

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

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Symbolbild Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Quelle: Zoll