Verurteilter kann 600 Euro Geldstrafe nicht aufbringen und muss ins GefÀngnis

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Magdeburg (ots) – Am Mittwoch, den 19. November 2025 wurde ein 46-JĂ€hriger von einer Streife der Bundespolizei um 00:20 Uhr im Magdeburger Hauptbahnhof angetroffen und kontrolliert. Bei der ÜberprĂŒfung der Personalien im Fahndungssystem der Polizei wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Ravensburg per Vollstreckungshaftbefehl nach ihm suchte. Bereits im September 2025 verurteilte ihn das Amtsgericht Tettnang wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 600 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen.

Da der Verurteilte unbekannten Aufenthalts war, erließ die Staatsanwaltschaft Ravensburg vor wenigen Tagen den erwĂ€hnten Vollstreckungshaftbefehl. Die Beamten eröffneten ihm diesen, nahmen den Deutschen fest und zunĂ€chst mit in die RĂ€umlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Den haftabwendenden Betrag von 600 Euro konnte der Gesuchte nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er nun 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen hat. Abschließend informierten die EinsatzkrĂ€fte die ausschreibende Behörde ĂŒber den Vollzug des Haftbefehls.

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Text/Symbolfoto: Bundespolizeiinspektion Magdeburg am 20. November 2025