Magdeburg (ots) – Am Sonntag, den 16. November 2025 kontrollierte um 11:00 Uhr eine Streife der Bundespolizei in der Haupthalle des Hauptbahnhofs Magdeburg einen Mann. Bei der anschlieĂenden ĂberprĂŒfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass ihn die Staatsanwaltschaft Magdeburg per Haftbefehl suchte.
Wegen Diebstahls verurteilte das Amtsgericht Magdeburg den 67-jÀhrigen Deutschen im Juni 2025 zu einer Geldstrafe von 2400 Euro beziehungsweise zu 120 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Da der Verurteilte seine Strafe nicht antrat, erlieà die Magdeburger Staatsanwaltschaft vor einer Woche den Haftbefehl. Die EinsatzkrÀfte eröffneten dem Mann diesen, nahmen ihn fest und mit in die RÀumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof.
Bei der Durchsuchung seiner mitgefĂŒhrten Sachen stellten die Beamten auch ein Springmesser fest. Dieses wurde sichergestellt. Da der Mann den haftabwendenden Betrag von insgesamt 2400 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er nach Abschluss aller notwendigen MaĂnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um seine Restfreiheitsstrafe von 60 Tagen anzutreten. AbschlieĂend informierten die Beamten die ausschreibende Behörde ĂŒber den Vollzug des Haftbefehls. DarĂŒber hinaus erhĂ€lt der Mann eine Anzeige wegen des VerstoĂes gegen das Waffengesetz.
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Text/Symbolfoto: Bundespolizeiinspektion Magdeburg am 17. November 2025
