Magdeburg (ots) – Am Donnerstag, den 14. August 2025 um 14:38 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen Mann auf dem Hauptbahnhof Magdeburg. Bei der anschlieĂenden ĂberprĂŒfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass ihn die Staatsanwaltschaft Magdeburg per Vollstreckungshaftbefehl suchte.
Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Vereinigungen in zwei FÀllen verurteilte das Amtsgericht Magdeburg den 60-jÀhrigen Deutschen im Februar dieses Jahres zu einer Geldstrafe von 3600 Euro beziehungsweise 120 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Da der Verurteilte seine Strafe nicht antrat, erlieà die Magdeburger Staatsanwaltschaft sechs Monate spÀter den Haftbefehl. Die EinsatzkrÀfte eröffneten dem Mann diesen, nahmen ihn fest und mit in das Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Magdeburg. Den haftabwendenden Betrag von insgesamt 3600 Euro konnte der Gesuchte nicht aufbringen.
Nach Abschluss der notwendigen MaĂnahmen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um seine Restfreiheitsstrafe von 60 Tagen anzutreten. AbschlieĂend informierten die Beamten die ausschreibende Behörde ĂŒber den Vollzug des Haftbefehls.
Text/Symbolfoto: Bundespolizeiinspektion Magdeburg am 15. August 2025
