Hauptbahnhof Magdeburg (ots) – Am Sonntag, den 15. September 2024 erschien ein 40-JĂ€hriger gegen 16:15 Uhr auf der Dienststelle der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg, um ein in Obhut befindliches Kind abzuholen. Die routinemĂ€Ăige ĂberprĂŒfung seiner Personaldaten und deren Abgleich mit dem Fahndungssystem der Polizei ergab, dass er per Haftbefehl gesucht wurde. Erst am 5. September dieses Jahres erlieĂ die Staatsanwaltschaft Braunschweig einen Erzwingungshaftbefehl gegen den Deutschen, aufgrund einer nicht beglichenen Strafe nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz.
Die eingesetzten Beamten eröffneten dem Mann den Haftbefehl und nahmen ihn fest. Bei der Durchsuchung des Festgenommenen wurden zudem 1,3 Gramm einer kristallinen Substanz, vermutlich Speed, aufgefunden und sichergestellt. Mit einer sofortigen Bezahlung von 200 Euro hÀtte der Mann die viertÀgige Inhaftierung abwenden können.
Da er den offenen Betrag jedoch nicht aufbringen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die ausschreibenden Behörden wurden entsprechend informiert. Er erhÀlt obendrein eine Strafanzeige wegen unerlaubtem Besitz von BetÀubungsmitteln. Das in Gewahrsam befindliche Kind wurde, nach einem Telefonat mit der Mutter, von deren Freundin abgeholt.
Text: Bundespolizei
Foto (c) Deutsche Bahn AG/Michael Kremer