Unfall unter Alkoholeinfluss
Halberstadt/BundesstraĂe 79 â Am Samstag, dem 17. August 2024, ereignete sich auf der BundesstraĂe 79 nahe Halberstadt ein Verkehrsunfall mit Personenschaden. Der Unfallverursacher steht im Verdacht, unter Alkoholeinfluss gefahren zu sein.
Nach bisherigem Ermittlungsstand befuhr der Fahrer eines Renault PKW die BundesstraĂe 79 in Richtung Halberstadt, aus Richtung Quedlinburg kommend. An der EinmĂŒndung zur Osttangente beabsichtigte der Fahrer abzubiegen. Dabei verlor er die Kontrolle ĂŒber sein Fahrzeug, kam von der Fahrbahn ab und ĂŒberschlug sich. Der PKW kam auf dem Dach zum Stillstand. Trotz ihrer schweren Verletzungen konnten sich der 20-jĂ€hrige Fahrer und sein 19-jĂ€hriger Beifahrer eigenstĂ€ndig aus dem Fahrzeug befreien.
Nach dem Eintreffen der Polizei stellten die Beamten bei dem Fahrer Atemalkoholgeruch fest. Ein durchgefĂŒhrter Atemalkoholtest ergab einen vorlĂ€ufigen Wert von 1,74 Promille.
Die Beamten stellten den FĂŒhrerschein des Fahrers sicher und ordneten eine Blutprobenentnahme an. Die RettungskrĂ€fte brachten die Schwerverletzten in ein Krankenhaus. Ein Abschleppunternehmen barg das Fahrzeug aus dem StraĂengraben.
Wegen des Verdachts der StraĂenverkehrsgefĂ€hrdung und der FahrlĂ€ssigen Körperverletzung leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren ein.
Text/Foto: Polizeirevier Harz

—-
Getunte Simson festgestellt
Ballenstedt/LandesstraĂe 242 â Am 18. August 2024 kontrollierten Polizeibeamte im Rahmen ihrer StreifentĂ€tigkeit gegen 15:45 Uhr einen Mopedfahrer auf der LandesstraĂe 242 nahe Ballenstedt.
Das Moped, ein Modell des Herstellers Simson, wies augenscheinlich mehrere Umbauten auf, die auf eine Leistungssteigerung hindeuteten. Nach Angaben des Fahrers fÀhrt das Moped bis zu 90 km/h.
Hierdurch begrĂŒndete sich der Verdacht, dass die Fahrzeugklasse der Simson von der Klasse AM auf die Klasse A1 angehoben wurde. FĂŒr ein Kraftfahrzeug der Klasse A1 sind eine entsprechende Fahrerlaubnis, Zulassung sowie eine Pflichtversicherung und Steuerabgaben verpflichtend.
Da der 19-jĂ€hrige Fahrer diese Voraussetzungen nicht erfĂŒllte, leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen des Verdachts des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis ein.