Magdeburg. Am Morgen des Sonnabends begab sich ein 39-jähriger Magdeburger auf den Balkon einer Wohnung in der Neuen Neustadt und verschaffte sich gewaltsam Zutritt zur Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin. Beide Personen leben seit längerem getrennt, wobei der Beschuldigte die Trennung nicht akzeptiert und immer wieder die Nähe der Geschädigten aufsucht.
Der Beschuldigte wurde in der Wohnung angetroffen und wegen der von ihm immer wieder vollzogenen Nachstellungen in den Zentralen Polizeigewahrsam eingeliefert. Aufgrund einer richterlichen Anordnung verblieb der Beschuldigte bis 14 Uhr in einer Gewahrsamszelle der Polizei. Nach seiner Entlassung begab sich der Beschuldigte am späten Nachmittag erneut zur Geschädigten und drang wieder in ihre Wohnung ein.
Auf Antrag der Polizei machte ein Richter von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch, den Beschuldigten längerfristig in Gewahrsam zu nehmen. Der Beschuldigte kann nun erst am Montag wieder über seine Zeit verfügen. Bis dahin bleibt dem Beschuldigten viel Muße zum Nachdenken.
Text/Foto: Polizei
