Erneut weniger abgegebene SorgerechtserklÀrungen bei JugendÀmtern 2022

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2022 wurden bei den JugendĂ€mtern in Sachsen-Anhalt 6 538 SorgeerklĂ€rungen (SorgerechtserklĂ€rungen) ĂŒber die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben und 56 durch Entscheidung des Familiengerichts ersetzt. Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, sank die Anzahl der SorgeerklĂ€rungen im Vorjahresvergleich um 2,6 % (2021: 6 768). Die meisten SorgeerklĂ€rungen wurden in der Landeshauptstadt Magdeburg abgegeben (1 317), gefolgt von der kreisfreien Stadt Halle (Saale) (881) und dem Landkreis Harz (607).

Sind Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, können sie durch eine SorgeerklĂ€rung, auch als SorgerechtserklĂ€rung bezeichnet, beim Jugendamt beurkunden lassen, dass sie die elterliche Sorge fĂŒr ihr Kind gemeinsam ausĂŒben wollen.

Des Weiteren bestanden bei den JugendĂ€mtern am Jahresende 2022 insgesamt 2 005 Amtsvormundschaften fĂŒr MinderjĂ€hrige. Dabei gab es 1 794 bestellte Amtsvormundschaften, insbesondere beim Entzug der elterlichen Sorge und 211 gesetzliche Amtsvormundschaften bei Geburt eines Kindes durch eine unverheiratete minderjĂ€hrige Mutter oder bei Freigabe eines Kindes zur Adoption.

10 579 Kinder und Jugendliche erhielten zum Jahreswechsel von den JugendĂ€mtern Beistand – auf Antrag eines Elternteils zur Feststellung der Vaterschaft und bei der Geltendmachung von UnterhaltsansprĂŒchen (2021: 11 242).

2022 gab es insgesamt 14 506 Lebendgeborene, wovon 8 293 nichtehelich geboren wurden. Ein Jahr zuvor waren es 16 024 Lebendgeborene (9 081 nichtehelich).

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