15,2 % mehr Vergnügungsteuer im 1. Halbjahr 2023

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Magdeburg. Die Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt nahmen in der 1. Jahreshälfte 2023 mehr Vergnügungsteuer ein als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.

Mit einem Anstieg um 766 Tsd. EUR verbuchten die kommunalen Kassen Einzahlungen in Höhe von 5 801 Tsd. EUR. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, stiegen die Vergnügungsteuereinzahlungen im Vergleich zum 1. Halbjahr 2022 um 15,2 %.

Die 3 kreisfreien Städte des Landes Sachsen-Anhalt nahmen zusammen 1 880 Tsd. EUR Vergnügungsteuer ein. Das entsprach einer Steigerung um 118 Tsd. EUR bzw. 6,7 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. 903 Tsd. EUR Vergnügungsteuer verbuchte die Landeshauptstadt Magdeburg, 7 Tsd. EUR bzw. 0,8 % mehr als im 1. Halbjahr 2022. Danach folgte die kreisfreie Stadt Halle (Saale) mit 785 Tsd. EUR und einem Anstieg der Einzahlungen um 100 Tsd. EUR bzw. 14,6 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. In die Kasse der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau flossen 192 Tsd. EUR, 11 Tsd. EUR bzw. 6,0 % mehr Vergnügungsteuer als im 1. Halbjahr 2022. Pro Kopf bedeutete das für die Landeshauptstadt Magdeburg mit 3,78 EUR die Spitzenposition unter den kreisfreien Städten. Es folgten die kreisfreien Städte Halle (Saale) mit 3,25 EUR pro Kopf und Dessau-Roßlau mit 2,41 EUR pro Kopf.

Die kreisangehörigen Gemeinden nahmen in der 1. Jahreshälfte 2023 zusammen 3 922 Tsd. EUR Vergnügungsteuer ein. Das waren 648 Tsd. EUR bzw. 19,8 % mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Die Stadt Bitterfeld-Wolfen verzeichnete im 1. Halbjahr 2023 im kreisangehörigen Raum die höchste Vergnügungsteuer mit 266 Tsd. EUR, gefolgt von der Stadt Zeitz mit 257 Tsd. EUR und der Stadt Sangerhausen mit 232 Tsd. EUR. Die höchsten Pro-Kopf-Einzahlungen an Vergnügungsteuer im kreisangehörigen Raum verbuchten die Städte Osterfeld mit 29,16 EUR, Schraplau mit 28,60 EUR und die Solestadt Bad Dürrenberg mit 13,03 EUR.

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt am 18. September 2023

Symbolfoto/pixabay/pedom