- Der Fernsehrat begrüßt die Zielsetzung des Diskussionsentwurfs, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk so aufzustellen, dass er auch in einer digitalen Welt einen wichtigen Beitrag für einen breiten demokratischen Diskurs und eine kulturelle und soziale Verständigung in der Gesellschaft leisten kann. Dazu verweist der Fernsehrat auf die durchgängige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und unterstreicht die Bedeutung der Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
2. Der Fernsehrat geht davon aus, dass die Menschen in Deutschland künftig in ihrer Gesamtheit nur über miteinander vernetzte lineare und non-lineare Programmangebote erreicht werden können und hierfür flexiblere Auftragsformen erforderlich sind.
3. Der Fernsehrat ist bereit und vorbereitet, seinen Beitrag zur Fortentwicklung und verantwortungsvollen Aufsicht der ZDF-Angebote zu leisten und hierfür weitere Aufgaben in der Programmbegleitung zu übernehmen. Dazu wird im Dialog zwischen ZDF und Fernsehrat die Selbstverpflichtungserklärung um Methoden der Qualitätsprüfung durch die Gremien ergänzt.
4. Der Fernsehrat begrüßt, dass der Diskussionsentwurf den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einen größeren Spielraum eröffnet, ihren Programmauftrag in der digitalen Welt bestmöglich zu erfüllen. Sollten das ZDF und der Fernsehrat einvernehmlich entscheiden, ein flexibel beauftragtes Angebot einzuschränken bzw. aufzugeben, geht der Fernsehrat davon aus, dass der Etat dem Sender für andere Programmangebote weiter zur Verfügung steht.
5. Der Fernsehrat sieht in der Verwendungsvorgabe zu nutzungsstarken Angebotsplätzen eine klare Benachteiligung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im publizistischen Wettbewerb und einen Eingriff in das Recht und die Freiheit der Programmgestaltung.
6. Unterhaltung soll weiterhin dem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen. Bei der Neuformulierung hat der Fernsehrat die Sorge, dass Angebote vom Auftrag ausgeschlossen werden. Unterhaltung muss weiterhin wie bisher ohne zusätzliche Bedingungen Teil des Auftrags bleiben. Nur dies sichert ihre integrative Funktion und eine kreative Ausgestaltung in einem Gesamtangebot für alle.
7. Der Fernsehrat begrüßt, dass zukünftig insbesondere europäische angekaufte Spielfilme und Folgen von Fernsehserien als eigenständige audiovisuelle Inhalte zum Abruf angeboten werden dürfen. Einen Mehrwert für die Angebotsgestaltung bietet diese Regelung allerdings nur, wenn die hieran anknüpfende Depublikationspflicht von 30 Tagen ersatzlos entfällt.
8. Der Fernsehrat sieht Erläuterungsbedarf hinsichtlich der finanziellen Entwicklungsfähigkeit flexibel beauftragter Angebote. So dürfen die bisher fest beauftragten Kanäle, wie beispielsweise KiKA, nicht zu Angeboten zweiter Klasse werden. Damit die Flexibilisierung auch bei solchen Angeboten greifen kann, die von mehreren Rundfunkanstalten gemeinschaftlich verantwortet werden, bedarf es weiterer Regelungen für die Verständigung zwischen den jeweils zuständigen Aufsichtsgremien.
9. Der Fernsehrat begrüßt ausdrücklich, dass der Entwurf die Einbeziehung einer gemeinsamen Plattformstrategie hervorhebt und das gemeinsame Streaming-Netzwerk von ARD und ZDF Eingang in den Diskussionsentwurf gefunden hat. Hier wird ein Anliegen des ZDF und des Fernsehrates aufgegriffen.
10. Der Fernsehrat bedauert jedoch, dass die Länder bislang nicht den Vorschlag der Gremienvorsitzenden von ARD, ZDF und DeutschlandRadio aufgegriffen haben, die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit staatsvertraglich zu verankern.