Zahnimplantate nur im Ausnahmefall

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Zahnimplantate fallen grundsĂ€tzlich nicht unter den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Hiervon ausgenommen sind nur Leistungen im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung bei besonders schweren FĂ€llen, soweit seltene vom Gemeinsamen Bundesausschuss festzulegende Ausnahmeindikationen vorliegen. Eine vom Zahnarzt empfohlene implantologische Versorgung, um eine entzĂŒndliche Irritation der Mundschleimhaut zu verhindern, fĂ€llt nicht darunter.

Das bestĂ€tigte das Bundessozialgericht in einem Urteil (B 1 KR 8/21 R). Die KlĂ€gerin blieb damit auf rund 6.500 Euro Kosten sitzen. Schutz vor hohen finanziellen Eigenbeteiligungen bieten private Zahnzusatzversicherungen. Allerdings sollte man beim Abschluss darauf achten, dass auch hochwertiger Zahnersatz, etwa Implantate und implantatgetragener Zahnersatz inklusive Knochenaufbau, mitversichert ist, empfiehlt die uniVersa. Zudem sollten die Kosten bis zu den HöchstsĂ€tzen der GebĂŒhrenordnung fĂŒr ZahnĂ€rzte ĂŒbernommen werden und keine Begrenzung durch tarifliche Preis-/Leistungsverzeichnisse erfolgen.

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