Versorgung mit Reha-Leistungen ab Herbst gefÀhrdet

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Entwurf zum COVID19-Schutzgesetz enthÀlt keine Regelung zur wirtschaftlichen Stabilisierung von Reha-Einrichtungen trotz Pandemie und Inflation.

Berlin (ots) – Am kommenden Montag, den 29.08. findet die Anhörung im Deutschen Bundestag zum Gesetz zur StĂ€rkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (COVID-19-SchutzG) statt. Das Gesetz enthĂ€lt im Gegensatz zu frĂŒheren EntwĂŒrfen keine VerlĂ€ngerung des Mindererlösausgleichs und von HygienezuschlĂ€gen fĂŒr Vorsorge- und Reha-Einrichtungen. Diese Ausgleichszahlungen bzw. ZuschlĂ€ge durch Krankenkassen kompensierten in den zurĂŒckliegenden beiden Pandemiejahren die fehlenden Erlöse aufgrund von kurzfristigen Belegungsschwankungen sowie den erheblichen Mehraufwand von Einrichtungen durch ihre Maßnahmen zum Infektionsschutz fĂŒr Patienten und BeschĂ€ftigte. Die Rechtsgrundlage dafĂŒr war befristet und wurde vom BMG nach dem 30.06. nicht verlĂ€ngert.

Um den Infektionsschutz vulnerabler Gruppen zu gewĂ€hrleisten, fĂŒhren die Reha-Einrichtungen die Hygienemaßnahmen fort, geraten infolgedessen aber unter wirtschaftlichen Druck. Die DEGEMED hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Versorgungssicherheit mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wĂ€hrend der Pandemie nur aufrechterhalten werden kann, wenn der Gesetzgeber die Krankenkassen erneut durch gesetzliche Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stabilisierung der betroffenen Einrichtungen und zur Kompensation des pandemiebedingten Mehraufwands verpflichtet.

Die DEGEMED hĂ€lt den Gesetzentwurf fĂŒr ungeeignet, die Versorgungssicherheit der Patient_innen mit Leistungen der medizinischen Rehabilitation im bevorstehenden Herbst und Winter 2022/2023 zu gewĂ€hrleisten. Im Gegenteil entsteht eine GefĂ€hrdung der Patientensicherheit, wenn die Zahl der Reha-PlĂ€tze aufgrund wirtschaftlicher InstabilitĂ€t der Kliniken abnimmt. Schon heute klagen viele Long-Covid-Erkrankte ĂŒber lange Wartezeiten auf eine medizinische Reha. Die DEGEMED warnt ausdrĂŒcklich vor einem Versorgungsdefizit. GeschĂ€ftsfĂŒhrer Christof Lawall sieht bei der prognostizierten Zahl von drei Millionen Post- und Long-Covid-Betroffenen ein erhebliches Defizit in der medizinischen Versorgung auf die Bevölkerung zukommen und sagt: „Mit den Erkenntnissen der letzten zwei Jahre und der hohen Zahl an Long-Covid-Patient_innen sollte der Ausbau der derzeit 200.000 Reha-PlĂ€tze im Fokus der Gesundheitspolitik stehen und nicht der Abbau!“

Die DEGEMED hat in ihrer Stellungnahme zum COVID19-Schutzgesetz die VerlĂ€ngerung der Mindererlösausgleiche sowie der HygienezuschlĂ€ge der Krankenkassen fĂŒr die gesamte Dauer der Pandemie gefordert und wird diese Forderung auch in der Anhörung gegenĂŒber den Abgeordneten des Gesundheitsausschusses vertreten. Die DEGEMED setzt sich außerdem fĂŒr die gesetzliche Verankerung eines sofortigen Inflationsausgleichs fĂŒr Vorsorge- und Reha-Einrichtungen ein und hat dafĂŒr eine konkrete gesetzliche Regelung formuliert.

Foto: Die DEGEMED ist der Spitzenverband der medizinischen Rehabilitation. Sie setzt sich fĂŒr die Interessen der stationĂ€ren und ambulanten Rehabilitationseinrichtungen ein und ist offen fĂŒr alle Betreibermodelle und Rechtsformen. Ihre Anliegen und Themen vertritt die DEGEMED gegenĂŒber Politik, LeistungstrĂ€gern und Öffentlichkeit. (c) DEGEMED