Verbotszonen für Silvester-Böllerei: Deutsche Umwelthilfe fordert Städte und Gemeinden zum Handeln auf

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  • Covid-19-Pandemie macht es zwingend, Kliniken und medizinisches Personal durch tausende Pyrotechnik-Verletzte zum Jahreswechsel zu entlasten
  • DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert von Bundes- oder Landesregierungen rechtzeitige Verkaufsverbote für Böller und Raketen
  • Im vergangenen Jahr ausgewiesene Verbotszonen und das Verkaufsverbot haben nachweislich Feuerwehreinsätze und zu behandelnde Verletzungen drastisch reduziert
  • Rechtsgutachten der DUH zeigt Verwaltungen von Kommunen und Ländern, wie sie im Falle der Untätigkeit der Bundesregierung rechtssicher Verbotszonen ausweisen können


Berlin, 24.11.2021: Nachdem die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten bei ihrem Treffen am 18. November die Chance vertan haben, frühzeitig ein bundesweites Feuerwerksverkaufs- und Anwendungsverbot auszusprechen, fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nun Städte und Gemeinden auf, selbst aktiv zu werden. Insbesondere im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie fordert die DUH, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Böllerwahnsinn zu stoppen. Die Tage rund um den Jahreswechsel gehören zu den intensivsten in den Notaufnahmen.

Die DUH fordert, jede zusätzliche Belastung von Rettungsdiensten, Kliniken und medizinischem Personal angesichts der katastrophalen Entwicklung der Covid-19-Pandemie zu vermeiden. Sollte die Bundesregierung nicht in den nächsten Tagen ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik wie im vergangenen Jahreswechsel verbunden mit einem bundesweiten Verbot des Abbrennens von Böllern und Raketen beschließen, müssen die Kommunen in ihren Städten umfassende Feuerwerks-Verbotszonen ausweisen.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wenn Bund und Länder weiter die Augen vor den gesundheitlichen Gefahren der Silvesterböllerei verschließen, müssen die Kommunen handeln. Berlin, Bremen, Göttingen oder Hamburg planen bereits, Verbotszonen auszuweisen oder haben diese bereits eingerichtet. Münchens Oberbürgermeister Reiter möchte Böller und Feuerwerk flächendeckend verbieten. Wir fordern nun die verbliebenen Städte und Gemeinden auf, diesen Beispielen zu folgen und stadtweite Böllerverbote auszusprechen. Leider zwingt die Bundesregierung die Kommunen durch ihre Untätigkeit zu vielen Einzelverordnungen und zum wiederholten Mal lässt sie Städte und Gemeinden im Kampf gegen den Böllerwahnsinn allein. Gemeinsam mit der Gewerkschaft der Polizei und Vertretern von Lungen- und Augenärzten sowie anderen Umwelt- und Tierschutzverbänden kämpfen wir für ein absolutes Verbot von Böllern und Feuerwerksraketen zum Jahreswechsel.“

Das Verkaufsverbot und das Einrichten von Verbotszonen zum letzten Jahreswechsel hat klar Wirkung gezeigt. Nach übereinstimmenden Polizei- und Medienberichten hat sich die Zahl der Verletzten durch Pyrotechnik beim Jahreswechsel 2020/2021 stark reduziert. Auch die gemessenen Feinstaubwerte nach Mitternacht lagen deutlich unter denen des Vorjahres. Dort, wo neben dem Verkaufsverbot auch allgemeine Anwendungsverbote oder Ausgangssperren verhängt wurden, fällt die Bilanz besonders positiv aus. In München an der Messstation Landshuter Allee ging der Tagesmittelwert für Feinstaub (PM10) in der Luft von 158 µg/m³ beim Jahreswechsel 2019/20 auf jetzt 46 µg/m³ zurück. Dort galt eine Ausgangssperre. In Hamburg galt ein vollständiges Böllerverbot, wodurch in der Hamburger Habichtstraße die Belastung zum Jahreswechsel 2019/20 von 106 auf 32 µg/m³ im letzten Jahr fiel. Auch die Feuerwehreinsätze und Notarzteinsätze konnten drastisch reduziert werden. So sind beispielsweise die Feuerwehr- und Notarzteinsätze in Hamburg von 1.244 zum Jahreswechsel 19/20 auf 440 zum Jahreswechsel 20/21 zurückgegangen. Auch in Kiel, wo es neben dem Verkaufsverbot nur kleinräumige Böllerverbotszonen, gab es nur 67 Feuerwehreinsätze – 300 waren es im Vorjahr.

Ein von der DUH in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger belegt zudem die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten von den Kommunen zur Einschränkung der Böllerei. Im Wesentlichen regeln Städte und Gemeinden aktuell Verbote über das Ordnungsrecht oder die erste Sprengstoffverordnung. Jedoch kommt es häufig vor, dass eine Stadt erst dann von den Möglichkeiten Gebrauch macht, wenn es bereits zu Vorfällen mit brandempfindlichen Gebäuden oder zu gewalttätigen Übergriffen auf Polizei oder Sicherheitskräfte gekommen ist. So wie in Berlin, wo dieses Jahr das Zünden von privaten Böllern und Raketen unter anderem am Alexanderplatz, aufgrund von Angriffen im letzten Jahr, verboten ist.

Hintergrund:

Die DUH fordert dieses Jahr in einem breiten Bündnis gemeinsam mit Vier Pfoten, dem Deutschen Tierschutzbüro, der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sowie Ärztevertretern ein Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel. Archaische Feuerwerksraketen und Böller führen jedes Jahr zu hoher Luftbelastung, schädigen Millionen ihnen schutzlos ausgelieferte Haustiere sowie Nutz- und Wildtiere, verschmutzen die Umwelt und sorgen für tausende Verletzungen und damit zur Überlastung von Einsatzkräften und Krankenhäusern. Das Aktionsbündnis fordert frühzeitig ein bundesweites Verkaufsverbot für Silvesterböller und -raketen und zudem ein bundesweites Böllerverbot für die Silvesternacht.

Symbolfoto/pixabay