Stendal (ots) – Am 1. Dezember 2025 erhielt das Bundespolizeirevier Stendal kurz nach Mitternacht einen telefonischen Hinweis eines Reisenden. Dieser gab an, auf seiner Fahrt mit einem Regionalexpress von Berlin nach Stendal eine von ihm mitgefĂŒhrte Tasche versehentlich im Zug zurĂŒckgelassen zu haben. Er bat um UnterstĂŒtzung bei der Sicherung des GepĂ€ckstĂŒcks, da der Zug sich bereits auf dem Weg in Richtung Stendal befand.
Eine Streife begab sich daraufhin zum Hauptbahnhof Stendal, um den einfahrenden Zug in Empfang zu nehmen. Die Beamten durchsuchten den mitgeteilten Zugabschnitt und konnten das beschriebene GepĂ€ckstĂŒck im hinteren Wagen ausfindig machen. Die Tasche war nicht verschlossen und ihr Inhalt daher unmittelbar sichtbar. Bei der Durchsicht stieĂen die Bundespolizisten auf einen ausziehbaren Schlagstock, der umgehend sichergestellt und fĂŒr die weitere Sachbearbeitung dokumentiert wurde.
Am frĂŒhen Vormittag suchte der mutmaĂliche EigentĂŒmer des GepĂ€ckstĂŒcks das Revier in Stendal persönlich auf, um seine Tasche wieder in Empfang zu nehmen. Nach einer eingehenden IdentitĂ€tsfeststellung und PrĂŒfung der BesitzverhĂ€ltnisse bestĂ€tigte sich, dass der 49-JĂ€hrige tatsĂ€chlich der rechtmĂ€Ăige Inhaber war. AbschlieĂend erhielt der Deutsche seine persönlichen GegenstĂ€nde zurĂŒck. Wegen des mitgefĂŒhrten verbotenen Gegenstands sieht er sich nun einem Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz gegenĂŒber.
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Text/Symbolfoto: Bundespolizeiinspektion Magdeburg am 02. Dezember 2025
