Zusage im Landeshalthalt bis Sommer 2024.
In den letzten Wochen herrschte noch Unsicherheit ĂŒber die Zukunft der Schulsozialarbeit im Land.
Heute tagte der Finanzausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt.
Hierzu RĂŒdiger Erben (Foto), Vertreter der Fraktion im Finanzausschuss: âMit der gerade erfolgten Freigabe der VerpflichtungsermĂ€chtigung ĂŒber 50,5 Mio. Euro im Haushalt 2022 und der demnĂ€chst zu erwartenden Richtlinie erfĂ€hrt die Schulsozialarbeit im Land Planungssicherheit bis zum Sommer 2024.â
Die TrÀger im Land können sich erneut um die Mittel bis 2023 bewerben.
Der nĂ€chste Förderzyklus betrĂ€gt dann vier Jahre bis 2027. Das schafft KontinuitĂ€t fĂŒr die vielen Stellen.
Schulsozialarbeit ist inzwischen ein fester Bestandteil der schulischen Bildungsarbeit und nicht mehr wegzudenken. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt wie wichtig Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen als Ansprechpartner fĂŒr die SchĂŒler:innen sind.
Schulsozialarbeiter:innen unterstĂŒtzen sozial und individuell benachteiligte SchĂŒler:innen auf Ihrem Weg in der Schule, sind Ansprechpartner fĂŒr Eltern, LehrkrĂ€fte und Jugendhilfe und helfen bei der sozialen und sozialpĂ€dagogischen Integration. Schulsozialarbeit verringert nicht nur SchulabbrĂŒche, sondern stabilisiert bei schwierigen sozialen Situationen.
Mit der Umstellung in der neuen EU-Förderperiode auf ESF+ werden die bisherigen rund 380 Stellen der Schulsozialarbeit durch die EU, das Land und die Kommunen weiterfinanziert. Auch wenn die Schulsozialarbeit und die Netzwerkstellen fĂŒr die nĂ€chsten Jahre gesichert sind, muss sie sich inhaltlich und konzeptionell weiterentwickeln.
Die SPD-Fraktion hatte sich in den letzten Jahren dafĂŒr stark gemacht, dass Schulsozialarbeit im Schulgesetz verankert wird und die Finanzierung gesichert ist.
Foto (c) SPD Sachsen-Anhalt