Pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken starten

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In Zukunft werden viele Patientinnen und Patienten in ihren Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen erhalten, die von den Krankenkassen bezahlt werden. „Das ist ein Meilenstein fĂŒr die Patientenversorgung. Mit den neuen Leistungen können wir Versorgungsdefizite beheben und die Effizienz der individuellen Arzneimitteltherapie verbessern“, sagt Gabriele Regina Overwiening, PrĂ€sidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher ApothekerverbĂ€nde. Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf zusĂ€tzliche Betreuungsangebote der Apotheke, wenn sie

  • fĂŒnf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen
  • gegen eine Krebserkrankung neue Tabletten oder Kapseln erhalten (orale Antitumortherapie)
  • nach einer Organtransplantation neue Medikamente verordnet bekommen, um die körpereigene Abstoßungsreaktion zu hemmen (Immunsuppressiva)
  • einen Ă€rztlich diagnostizierten Bluthochdruck haben und Blutdrucksenker einnehmen
  • gegen eine Atemwegserkrankung Medikamente zum Inhalieren erhalten

Rechtliche Grundlage der pharmazeutischen Dienstleistungen ist das 2020 in Kraft getretene Vor-Ort-Apotheken-StĂ€rkungsgesetz (VOASG). Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands: „Wir haben lange fĂŒr die pharmazeutischen Dienstleistungen gekĂ€mpft und verhandelt. Jetzt gibt es ein gutes Leistungsportfolio, das die Apotheken auch im Interesse der Patienten umsetzen können, ohne dass es dazu einer Ă€rztlichen Verordnung bedarf.“

Thomas Benkert, PrĂ€sident der Bundesapothekerkammer erklĂ€rt: „Alle pharmazeutischen Dienstleistungen werden qualitĂ€tsgesichert erbracht. Die Bundesapothekerkammer hat fĂŒr Apothekenteams passende Hilfestellungen erarbeitet. FĂŒr einige Dienstleistungen sind spezielle Fortbildungen nach Vorgaben der Bundesapothekerkammer zu absolvieren. Deswegen kann es sein, dass nicht alle Apotheken sofort alle Dienstleistungen anbieten können. Als Patient fragt man am besten einfach bei seiner Apotheke nach, welche angeboten werden.“

Foto: ABDA-PrÀsidentin Gabriele Regina Overwiening © ABDA