Lufthansa-Streik: Passagiere vor harter Geduldsprobe

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Mehr als tausend FlĂŒge fallen aus / AnsprĂŒche mit ADAC EntschĂ€digungsrechner prĂŒfen

Fliegen kostet Nerven: Wer in diesem Sommer mit dem Flugzeug verreist, muss jede Menge Geduld mitbringen. Derzeit insbesondere auch bei der Lufthansa. Nachdem die Airline in den vergangenen Wochen bereits mehrere tausend FlĂŒge gestrichen hat, ruft die Gewerkschaft Ver.di nun das Bodenpersonal zum Warnstreik auf. FĂŒr MĂŒnchen und Frankfurt wurden fĂŒr Mittwoch alle FlĂŒge gestrichen, teilte die Lufthansa mit. Der ADAC erklĂ€rt, was Reisende jetzt wissen mĂŒssen.

Beginnen soll der Warnstreik am Mittwoch, 27. Juli, um 3:45 Uhr und bis Donnerstag, 28. Juli, um 6 Uhr andauern. Betroffen sind alle großen FlughĂ€fen in Deutschland: Frankfurt, DĂŒsseldorf, Köln, Hamburg, MĂŒnchen, Berlin, Bremen, Hannover, Stuttgart und Köln. Zum Bodenpersonal gehören beispielsweise Schalterpersonal, Techniker oder Logistiker, ohne die Flugzeuge nicht abheben können.

Was bedeutet das fĂŒr betroffene Reisende? GrundsĂ€tzlich ist die Airline auch bei einem streikbedingten Ausfall dazu verpflichtet, den FluggĂ€sten eine alternative Beförderung zum Ziel und weitere Betreuungsleistungen anzubieten. Zudem stehen bei einem Streik des eigenen Personals auch Ausgleichszahlungen nach der europĂ€ischen Fluggastrechteverordnung im Raum. Allerdings kann ein Streik fĂŒr die Fluggesellschaft auch einen „außergewöhnlichen Umstand“ darstellen, wonach sie die Ausgleichszahlungen verweigern kann.

Streikt jedoch das eigene Personal, können Reisende Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, zumindest hat das der EuGH in einem Urteil bei einem Pilotenstreik 2021 entschieden. FĂŒr eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung ist im Einzelfall also entscheidend, ob es sich um Personal der Lufthansa oder Personal von externen Dienstleistern handelt. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung entfĂ€llt jedoch, wenn die Fluggesellschaft nachweislich alle ihr zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Nachteile fĂŒr Passagiere so gering wie möglich zu halten.

Betroffene sollten sich jetzt zunÀchst an die Lufthansa wenden und nach der Möglichkeit einer Ersatzbeförderung fragen (evtl. auch mit Bus und Bahn). Wer komplett auf die Reise verzichten möchte, kann die Erstattung des Flugpreises verlangen. Ob zusÀtzlich ein Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht, hÀngt von den oben genannten Kriterien ab.

Schnelle und unkomplizierte Hilfe bei FlugĂ€rger bietet der ADAC EntschĂ€digungsrechner. Mit diesem können Flugreisende ihre Rechte mit nur wenigen Klicks und kostenfrei ĂŒberprĂŒfen und anschließend geltend machen: Das geht entweder selbst ĂŒber den ADAC Musterbrief, durch Anrufen der Schlichtungsstelle fĂŒr den öffentlichen Personenverkehr, die Beauftragung eines Anwalts oder mit Hilfe des ADAC Partners MYFLYRIGHT.

Symbolfoto/Pixabay