Internationaler Tag der biologischen Vielfalt – Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen

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Frankfurt am Main (ots) – Um das Bewusstsein für die biologische Vielfalt und ihre Bedeutung für den Menschen zu stärken, haben die Vereinten Nationen den 22. Mai zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt ausgerufen.

Die Arbeit des Zolls trägt maßgeblich zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Arten bei. Zum Schutz der Tiere und Pflanzen überwacht der Zoll die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Rund 5.600 Tierarten und 30.000 Pflanzenarten unterliegen diesem besonderen Schutz. Artgeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Wegen transportiert werden.

Im vergangenen Jahr wurden die Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit über 1.100 Mal fündig und beschlagnahmten knapp 138 Kilogramm sowie über 88.000 Stück Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Objekte.

Der Frankfurter Flughafen ist auch in Bezug auf den illegalen Handel mit geschützten Arten ein internationaler Hotspot, mehr als die Hälfte der bundesweiten Beschlagnahmen erfolgte hier. Im vergangenen Jahr kam es daher beim Hauptzollamt Frankfurt am Main zu 655 Sicherstellungen mit 50.179 artengeschützten Exemplaren zur Prüfung der jeweiligen Einzelfälle. Darunter waren 2.677 lebende Tiere, zum Beispiel eine Bengalkatze, ein Graupapagei, 300 Leguane sowie zahlreiche lebende Steinkorallen. Darüber hinaus wurden 482 lebende Pflanzen sichergestellt. Diese kamen in 35 Sendungen häufig als Post- oder Kuriersendung, laut Inhaltserklärung meist als „Home-Dekor“ angemeldet. Es handelte sich hier oft um Kakteen oder Orchideen aus Thailand oder Taiwan, vereinzelt aus den USA oder Großbritannien. Es wurden auch zwei lebende Kannenpflanzen aus Japan beschlagnahmt, ebenfalls in der Postabfertigung, ebenso diverse Tatoocremes, die Bestandteile von Krokodilen enthalten.

„Wir empfehlen allen Urlaubern und Internetbestellern, unbedingt auf Souvenirs aus geschützten Tieren und Pflanzen zu verzichten. Reisende erklären häufig den Kauf eines illegalen Souvenirs damit, dass sie so das Urlaubsland unterstützen wollen. Das Gegenteil ist hier aber der Fall, der Raubbau an der Natur ist enorm und irreversibel. Man könnte zum Beispiel auch landestypische Malereien oder Textilien als Souvenirs kaufen und mitbringen. Denn solange es einen Markt für illegalen Wildtierhandel gibt, wird das Artensterben nicht aufhören“, so Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.

Foto: Sicherstellung Luchsfell (c) Zoll