Gesetzliche Neuregelungen im Juli

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Im Ruhestand

Renten steigen deutlich

Die Renten steigen zum 1. Juli 2022: im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Außerdem wird der sogenannte Nachholfaktor wieder eingesetzt. Auch bei Erwerbsminderungsrenten werden Verbesserungen auf den Weg gebracht.

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Arbeit

Kurzarbeitergeld bis 30. September verlÀngert

Kurzarbeitergeld soll weiterhin gezahlt werden, wenn zehn Prozent der BeschÀftigten eines Betriebs von Arbeitsausfall betroffen sind. Die Regelung wird zum 30. September 2022 verlÀngert. Hintergrund ist der Ukraine-Krieg. Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2022 in Kraft.

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Pflege

Akuthilfen fĂŒr pflegende Angehörige verlĂ€ngert

Durch die Corona-Pandemie sind pflegende Angehörige besonders belastet. Auch wenn noch nicht klar ist, wie es im Herbst konkret weitergehen wird, werden die Akuthilfen bereits jetzt bis Ende Dezember 2022 verlÀngert. Pflegezeit und Familienpflegezeit können somit flexibler gestaltet werden. Auch können im Akutfall bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.

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Gesundheit

Das gilt jetzt bei Corona-Tests

Zum 30. Juni tritt die neue Coronavirus-Testverordnung in Kraft. Wichtig: Weiterhin wird es eine flĂ€chendeckende Infrastruktur fĂŒr BĂŒrgertests geben. BĂŒrgerinnen und BĂŒrger mĂŒssen sich in bestimmten FĂ€llen mit drei Euro an einem Test beteiligen.

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Familie

Grundsicherung: Sofortzuschlag fĂŒr Kinder und Einmalzahlung fĂŒr Erwachsene

Ab Juli erhalten rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder in Deutschland monatlich 20 Euro zusĂ€tzlich. Dieser Sofortzuschlag wird ohne weiteren Antrag unbĂŒrokratisch ausgezahlt. Erwachsene Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten einmalig 200 Euro. Die Bundesregierung will so besondere HĂ€rten aufgrund der Pandemie und steigender Lebenshaltungskosten abfedern.

Einmaliger Kinderbonus 2022

FĂŒr jedes Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat, gibt es einen Einmalbonus von 100 Euro. Er soll Familien in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen helfen und die stark angestiegenen Preise abfedern. Der Kinderbonus ist Teil einer Reihe von Entlastungen, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Er wird ab Juli ausgezahlt und muss nicht extra beantragt werden.

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Energie

Keine EEG-Umlage mehr

Stromkunden mĂŒssen ab dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen. Die Stromanbieter mĂŒssen die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben. Ein entsprechendes Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage ist am 28. Mai 2022 in Kraft getreten.

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Verbraucherschutz

Mietspiegel werden rechtssicherer

Anhand von Mietspiegeln können Vermieter Mieterhöhungen begrĂŒnden – und Mieter können mit ihrer Hilfe ĂŒberprĂŒfen, ob diese berechtigt sind. Mietspiegel mĂŒssen deshalb den Wohnungsmarkt realistisch abbilden. Zum 1. Juli 2022 treten nun Mindestanforderungen an Mietspiegel in Kraft, um mehr Rechtssicherheit zu erreichen.

Online-VertrĂ€ge kĂŒndigen mit einem Klick

Das Gesetz fĂŒr faire VerbrauchervertrĂ€ge hat bereits wichtige Verbesserungen gebracht. Am Telefon aufgeschwatzte VertrĂ€ge – etwa EnergieliefervertrĂ€ge oder Zeitungs-Abos – sowie ĂŒberlange Vertragslaufzeiten und KĂŒndigungsfristen gehören der Vergangenheit an. Im Online-Bereich reichen oft wenige Klicks, um VertrĂ€ge abzuschließen. Nun wird ein Button als unkomplizierte KĂŒndigungsmöglichkeit eingefĂŒhrt.

RĂŒcknahmepflicht fĂŒr Elektro-AltgerĂ€te

LebensmittelhĂ€ndler mit einer GesamtverkaufsflĂ€che von mehr als 800 Quadratmetern sind zur RĂŒcknahme von Elektro-AltgerĂ€ten verpflichtet. Das gilt, wenn sie selbst mehrmals im Jahr ElektrogerĂ€te anbieten. FĂŒr kleine Elektro-AltgerĂ€te ist dies verpflichtend – unabhĂ€ngig vom Neukauf eines GerĂ€tes, fĂŒr grĂ¶ĂŸere AltgerĂ€te gilt dies beim Kauf eines entsprechenden neuen GerĂ€tes. Das Elektro- und ElektronikgerĂ€tegesetz (ElektroG) wird ab dem 1. Juli 2022 entsprechend geĂ€ndert.

Telefonieren im Ausland ohne Zusatzkosten

Im Ausland telefonieren, im Internet surfen oder Kurznachrichten verschicken: Das ist auch weiterhin ohne zusĂ€tzliche Kosten möglich. Das EuropĂ€ische Parlament und der EuropĂ€ische Rat haben einer VerlĂ€ngerung der geltenden Regelungen fĂŒr das Roaming zu Inlandspreisen bis 2032 zugestimmt. Die EU-Verordnung gilt in der EU sowie den EWR-Staaten.

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Soziales

Grundsicherung: Sanktionen fĂŒr ein Jahr ausgesetzt

Jobcenter dĂŒrfen vom 1. Juli 2022 bis zum 1. Juni 2023 bei Pflichtverletzungen keine Sanktionen gegen Arbeitssuchende erlassen. Damit geht die Bundesregierung einen Zwischenschritt auf dem Weg zu einem BĂŒrgergeld. Wird dieses eingefĂŒhrt, werden auch Sanktionen und Mitwirkungspflichten neu geregelt.

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Finanzen

Sondervermögen: 100 Milliarden Euro fĂŒr eine leistungsstarke Bundeswehr

Deutschland braucht eine gut ausgestattete Bundeswehr, um den sicherheitspolitischen Herausforderungen gewachsen zu sein. Der Bundestag und der Bundesrat haben dem Sondervermögen zugestimmt. FĂŒr umfassende Investitionen stehen nun 100 Milliarden Euro bereit.

Quelle/Bundesregierung

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