Magdeburg. An diesem Sonntag, 24. April, können die wahlberechtigten Magdeburger*innen das neue Stadtoberhaupt wählen. Wer am Wahltag verhindert ist oder in einem anderen Wahllokal des Wahlgebietes wählen möchte, kann noch bis Freitag, 22. April, um 18.00 Uhr in der Briefwahlstelle im Katzensprung 2 einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.
Die Beantragung sollte dort persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Die Briefwahlstelle ist am Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 bis 16.00 Uhr geöffnet, am Freitag nur von 14.00 bis 18.00 Uhr. Wer einen Wahlschein beantragt hat, kann nur noch unter Vorlage dieses Wahlscheins wählen – per Briefwahl oder in einem Wahllokal des Wahlgebietes. Bislang wurden im städtischen Wahlamt über 45.000 Wahlscheinanträge für die Oberbürgermeisterwahl bearbeitet. Im Vergleich dazu wurden bei der Oberbürgermeisterwahl vor 7 Jahren 15.262 Wahlscheine ausgestellt.
Wer glaubhaft darlegen kann, den beantragten Wahlschein nicht erhalten zu haben, kann noch bis Samstag um 12.00 Uhr einen neuen Wahlschein beantragen. Nach Ablauf dieser Frist kann kein Ersatz mehr für nicht zugegangene Wahlscheine ausgestellt werden. Betroffene haben dann keine Möglichkeit mehr, am Wahltag ihre Stimme abzugeben.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (Wahlbrief mit Stimmzettel und Wahlschein) müssen bis 18.00 Uhr am Wahltag, 24. April 2022, im Wahlamt Magdeburg angekommen sein. Kurz vor diesem Termin sollten dafür die Briefkästen der Landeshauptstadt Magdeburg am Eingang der Julius-Bremer-Straße 8 oder den der Briefwahlstelle im Katzensprung 2 genutzt werden.
Die Wahllokale sind am Sonntag von 8.00 bis 18.00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Das zuständige Wahllokal finden die Wahlberechtigten in ihrer Wahlbenachrichtigung oder über die Wahllokalsuche auf www.magdeburg.de/info/briefwahl im Internet. Von den 137 Wahllokalen im Stadtgebiet sind 118 barrierefrei. Für den reibungslosen Ablauf sorgen 1.096 Wahlhelfer*innen in den Wahllokalen und 328 bei der Briefwahlauszählung.
Die Auszählung der Stimmen erfolgt nach Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr durch die Wahlvorstände. Die Auszählung ist sowohl in den Wahllokalen als auch bei den Briefwahlvorständen öffentlich. Die Briefwahlbezirke werden in der Berufsbildenden Schule „Otto von Guericke“ (Am Krökentor 1b-3) ausgezählt. Hierfür kommen die Briefwahlvorstände ab 15.00 Uhr zum Einsatz.
Trotz weitgehender Lockerungen der Corona-Eindämmungsmaßnahmen im Alltag werden die Wähler*innen inständig um das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im Wahlraum gebeten. Im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme sollte auch weiterhin auf genügend Abstand geachtet und für die Stimmabgabe möglichst ein eigener Kugelschreiber mitgebracht werden.
Wie die Magdeburger*innen abgestimmt haben, kann am Wahlabend über die Internetpräsentation auf https://wahlergebnisse.magdeburg.de/ verfolgt werden.
Kann im ersten Wahlgang kein*e Kandidat*in mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen, findet am 8. Mai eine Stichwahl statt. Die Wahlbenachrichtigungen der Hauptwahl behalten dafür ihre Gültigkeit.
Folgende Bewerbende stellen sich der diesjährigen Oberbürgermeisterwahl (alphabetische Reihenfolge):
- Anger, Nicole (LINKE)
- Biedermann, Sarah (FREIE WÄHLER)
- Borris, Simone (Einzelbewerberin)
- Fassl, Bettina Cornelia (Tierschutzallianz)
- Isenhuth, Till (Einzelbewerber)
- Dr. Jordan, André (DIE PARTEI)
- Krull, Tobias (CDU)
- Pasemann, Frank (AfD)
- Rösler, Jens (SPD)
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