Effektivere Durchsetzung von Russland-Sanktionen

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Der Bundesrat hat am 20. Mai 2022 das so genannte Sanktionsdurchsetzungsgesetz I gebilligt, das der Bundestag nur wenige Stunden zuvor verabschiedet hatte. Das Gesetz kann nun ĂŒber die Bundesregierung dem BundesprĂ€sidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Es soll am Tag nach VerkĂŒndung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Ende des Krieges beschleunigen

Ziel ist es, die gegen russische Firmen und Oligarchen verhĂ€ngten Sanktionen der EU effektiv durchzusetzen, um Druck auf Russland auszuĂŒben, den andauernden völkerrechtswidrigen Angriff der Russischen Föderation gegen die Ukraine möglichst schnell zu beenden und die Finanzierung weiterer militĂ€rischer Maßnahmen zu erschweren.

Informationsaustausch zur Vermögensermittlung

Damit gelistete Personen und Unternehmen keinen Zugriff mehr auf ihre in Deutschland vorhandenen Vermögenswerte haben, mĂŒssen die Behörden zum Beispiel Konten, SchließfĂ€cher und Wertpapierdepots den Sanktionierten sicher zuordnen können.

Das Gesetz gibt dafĂŒr Bundes- und Landesbehörden bessere Handlungsmöglichkeiten, auf Daten zuzugreifen und diese untereinander auszutauschen. Bis zur AufklĂ€rung der oft verschleierten EigentumsverhĂ€ltnisse dĂŒrfen sie VermögensgegenstĂ€nde sicherstellen.

Durchsetzung von Handelsverboten

Die Zentralstelle fĂŒr Finanztransaktionsuntersuchungen FIU wirkt in Zukunft bei der Vermögensfeststellung mit. Die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin erhĂ€lt die Befugnis, sĂ€mtliche Maßnahmen zur Durchsetzung von Handelsverboten anzuordnen.

Strafen fĂŒr VerstĂ¶ĂŸe gegen Anzeigepflichten

Gelistete Personen, die gegen die Anzeigepflicht verstoßen, mĂŒssen mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen. Die Offenlegung der gesamten VermögensverhĂ€ltnisse durch eine sanktionierte Person sei Voraussetzung fĂŒr eine effektive Umsetzung der gegen Einzelpersonen gerichteten EU-Sanktionen, heißt es in der GesetzesbegrĂŒndung. Andernfalls bestĂŒnde eine Gefahr, dass das Sanktionsregime durch Verschleierung der VermögensverhĂ€ltnisse umgangen wird.

Baldiges Inkrafttreten geplant

Das Gesetz soll am Tag nach der VerkĂŒndung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Den Zeitpunkt bestimmt die Bundesregierung.

Plenarsitzung des Bundesrates am 20.05.2022

Foto (c) Bindesrat