Die Zeit drängt: Labore fordern Klarheit für den Herbst – Positivrate steigt erwartungsgemäß

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Das SARS-CoV-2-PCR-Testgeschehen entwickelt sich wie das Infektionsgeschehen nun erstmals seit Wochen wieder ansteigend. Die Trendumkehr wird durch die Datenanalyse der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) für die Kalenderwochen 22 bis 23 bestätigt. In der vergangenen Woche (KW 23, 06.–12.06.2022) wurden insgesamt 581.884 SARS-CoV-2-PCR-Untersuchungen in den Laboren durchgeführt (KW 22: 552.252, KW 21: 457.523, KW 20: 621.111). Im Vergleich zur Vorwoche stieg die Gesamtzahl der angeforderten Tests leicht und vor allem die Zahl der positiv befundeten deutlich. 252.945 PCR-Tests wurden positiv befundet (KW 22: 190.842, KW 21: 139.111, KW 20: 211.331). Die ermittelte Positivrate stieg auf 43,5 Prozent. (KW 22: 34,6 Prozent, KW 21: 30,4 Prozent, KW 20: 34,0 Prozent). Die Auslastung der teilnehmenden Labore in Bezug auf SARS-CoV-2-PCR-Tests liegt mit aktuell 21 Prozent im bundesweiten Durchschnitt auf sehr niedrigem Niveau (KW 22: 20 Prozent, KW 21: 17 Prozent, KW 20: 23 Prozent). Die verfügbaren SARS-CoV-2-PCR-Kapazitäten wurden mit rund 2,75 Millionen PCR-Tests auf weiterhin hohem Niveau gemeldet. An der Datenerhebung haben sich 183 fachärztliche Labore beteiligt.

Seit Jahresbeginn weisen die Akkreditierten Labore in der Medizin e.V. darauf hin, dass mit Blick auf die erwartbar hohen SARS-CoV-2-Infektionszahlen im kommenden Herbst und Winter eine vorausschauende Planung notwendig ist. Spätestens jetzt sei die Festlegung von gegebenenfalls erforderlichen Testkapazitäten, die weiterhin vorgehalten werden sollen, dringend erforderlich, damit die fachärztlichen Labore über die Sommerferien hinweg eine ausreichende Planungssicherheit haben. Der ALM e.V. als fachärztlicher Berufsverband sieht nicht zuletzt auch angesichts der steigenden Zahlen bei SARS-CoV-2-Neuinfektionen mit Blick auf den Herbst die Notwendigkeit der weiteren Konkretisierung der Nationalen Teststrategie und daraus abgeleitet auch der Coronavirus-Testverordnung, die am 30. Juni ausläuft.

„Mittlerweile drängt die Zeit. Wir können nicht länger warten und müssen jetzt die notwendigen Vorbereitungen treffen. Die fachärztlichen Labore benötigen endlich Klarheit, in welchen Bereichen der Testung asymptomatischer Personen für die Landes- und Bundespolitik der künftige Schwerpunkt liegen soll. Die sich daraus kalkulatorisch ergebenden Testkapazitäten gilt es zu benennen“, so der Vorsitzende des ALM e.V., Dr. Michael Müller. „Die medizinische Versorgung von Erkrankten hat dabei stets Vorrang und gehört auch bei Corona-Infektionen ausschließlich in ärztliche Hände. Nur so kann eine medizinische Indikationsstellung bei Vorerkrankungen oder möglichem Risiko auf einen schweren Verlauf erfolgen. Nichtärztlich geführte Testzentren sind ohnehin nicht die vorgesehene Anlaufstelle für Personen mit Symptomen. Wir unterstützen hier auch ausdrücklich die einstimmige Forderung des Deutschen Ärztetages, den Arztvorbehalt zum Nachweis von SARS-CoV-2 wieder im Infektionsschutzgesetz zu verankern!“, so Müller weiter.

Die akkreditierten Labore schließen sich darüber hinaus der Empfehlung des Expert*innenrates der Bundesregierung an, die breiten und wenig gezielten Testungen bei Personen ohne Symptome auf das Wesentliche und Nutzbringende zu reduzieren. „Anlasslose Bürgertests in Testzentren werden zum weiteren Pandemiemanagement nicht mehr benötigt“, so Nina Beikert, Mitglied im Vorstand des ALM e.V.

„Aus Sicht der akkreditierten Labore können SARS-CoV-2-Tests, vor allem beim Zugang zu Einrichtungen der Pflege und zu Krankenhäusern, als beaufsichtigter Antigen-Selbsttest durchgeführt werden. Die SARS-CoV-2-Antigentestungen im Zusammenhang mit ‚3G/2G+/1G-Regeln‘ sollten nur in qualitätsgesicherten und vor allem ärztlich geleiteten Testzentren erfolgen. Auch die Meldung aller Antigentests über das DEMIS-Meldesystem sollte verpflichtend sein. Darüber hinaus wäre es hilfreich und gut, wenn den Bürger*innen leicht zugänglich und kostengünstig, z. B. per Gutscheinregelung über die Apotheken, SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttests zur Verfügung gestellt werden könnten – quasi als ‚Ersatz für die Bürgertests‘. Viele Bürgerinnen und Bürger sind im eigenverantwortlichen Umgang mit den Tests nun erfahren“, ergänzt Dr. Michael Müller.

Die Surveillanceverordnung des Bundes befindet sich aktuell in der Überarbeitung durch das BMG und soll mit einer längeren Gültigkeit versehen werden. „Wir begrüßen dies und halten die erneute Aufnahme der Varianten-PCR in die Verordnung für kritisch notwendig“, so ALM-Vorsitzender Müller. „In Bezug auf die erwartungsgemäß dynamische Verbreitung der Omikron-Subvarianten BA.4 und BA.5 und den vermutlich damit in Zusammenhang stehenden Infektionszahlen halten wir dies für ein geeignetes Instrument, die Variantenausbreitung künftig frühzeitiger fachlich bewerten zu können“, so Müller weiter.

Evangelos Kotsopoulos, Vorstand im ALM e.V., ergänzt: „Wir können nicht bis zum Ende der Sommerferien auf die politischen Entscheidungen zur zukünftigen Teststrategie warten. Mit den Erfahrungen aus dem letzten Pandemiewinter sollten nun die notwenigen Testkapazitäten für den kommenden Herbst benannt werden. Die humanmedizinischen Labore haben flächendeckend die PCR-Testinfrastrukturen aufgebaut und halten diese unter fachärztlicher Verantwortung auch weiterhin verfügbar. Das Vorhalten dieser Kapazitäten und PCR-Testsysteme bindet jedoch sehr erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen, die es abzusichern gilt. Insofern brauchen wir endlich Planungssicherheit, ob die aktuell verfügbaren Testkapazitäten in dem Umfang benötigt werden.“

Text ALM e.V.

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