Bundesrat verurteilt Angriffskrieg gegen Ukraine

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Auf das SchÀrfste verurteilt der Bundesrat in einem Beschluss vom 11. MÀrz 2022 den Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine. Erneut breche Russland Kernprinzipien des Völkerrechts und greife das Fundament der europÀischen Friedensordnung an, so die LÀnder einstimmig. Russland verantworte Leid und Tod unzÀhliger Menschen.

Aufforderung zum RĂŒckzug
Die LĂ€nder fordern die Russische Föderation auf, sofort jegliche Angriffshandlungen einzustellen und sich aus der Ukraine zurĂŒckzuziehen. Der Bundesrat verurteilt die fortgesetzten Angriffe auf die ukrainische Zivilbevölkerung und erwartet von Russland, unverzĂŒglich ernsthafte GesprĂ€che ĂŒber den Schutz von Zivilisten aufzunehmen.

EuropĂ€ische UnterstĂŒtzung
Der Angriffskrieg Russlands auf einen souverĂ€nen Staat werde zurecht von allen Staaten der EuropĂ€ischen Union und von der ĂŒberwĂ€ltigen Mehrheit der internationalen Gemeinschaft verurteilt. Der Bundesrat begrĂŒĂŸt, dass Europa darauf gemeinsam mit Partnern und VerbĂŒndeten mit Entschlossenheit und Geschlossenheit reagiere. Die Ukraine könne sich europĂ€ischer UnterstĂŒtzung sicher sein. Sie habe das Recht, ein freies, demokratisches und selbstbestimmtes Land zu sein.

Konsequenzen fĂŒr Russland
Der Bundesrat begrĂŒĂŸt, dass die EU umgehend Sanktionen gegen Russland auf den Weg gebracht hat. Das aggressive Handeln Russlands mĂŒsse weitere wirtschaftliche, finanzielle und diplomatische Konsequenzen haben.

KriegsflĂŒchtlinge
Der Bundesrat wĂŒrdigt die großen Anstrengungen in Deutschland und besonders in den NachbarlĂ€ndern der Ukraine, dem stetig anwachsenden Zustrom von KriegsflĂŒchtlingen gerecht zu werden. Hierbei sind insbesondere zahllose AktivitĂ€ten zivilgesellschaftlichen Engagements herauszuheben. Der Bundesrat begrĂŒĂŸt, dass erstmals alle Staaten der EU gemeinsam, schnell und unbĂŒrokratisch aus dem Krieg geflĂŒchtete Menschen aufnehmen wollen.

Appel zur Regelung der praktischen Umsetzung
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, gemeinsam mit den LĂ€ndern jetzt schnellstens die praktische Umsetzung in Deutschland zu regeln. Dies betrifft den Aufnahmeprozess und die Unterbringung der KriegsflĂŒchtlinge aus der Ukraine, ihre medizinische Versorgung, ihre finanzielle UnterstĂŒtzung sowie ihren Zugang zum Arbeitsmarkt.

Milliardendarlehen der Kommission
Anlass fĂŒr den Beschluss des Bundesrates war die Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem vor Beginn des Krieges veröffentlichten Vorschlag der EuropĂ€ischen Kommission fĂŒr eine Makrofinanzhilfe fĂŒr die Ukraine. Die Kommission will Darlehen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro zur Förderung der StabilitĂ€t in dem Land gewĂ€hren. Das EuropĂ€ische Parlament hat diese bereits bewilligt. Auch der Rat hat den Vorschlag der Kommission angenommen. Dies wertet der Bundesrat in seiner Stellungnahme als ein erstes wichtiges Zeichen europĂ€ischer SolidaritĂ€t. Zudem spricht er sich dafĂŒr aus, der Ukraine unbĂŒrokratisch und schnell weitere notwendige UnterstĂŒtzungsmaßnahmen zukommen zu lassen.

Plenarsitzung des Bundesrates am 11.03.2022

Foto (c) Bundesrat