Bundesrat billigt Entlastung der Stromkunden

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Am 20. Mai 2022 hat der Bundesrat einen Bundestagsbeschluss zur vorzeitigen Absenkung der so genannten EEG-Umlage gebilligt. Damit werden Stromkundinnen und -kunden schneller als ursprĂŒnglich geplant von den aktuell stark gestiegenen Energiepreisen entlastet.

Absenkung auf Null, Ausgleich fĂŒr Unternehmen

Zum 1. Juli 2022 sinkt die EEG-Umlage von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null ct/kWh. Eine vierköpfige Familie wird dadurch im Vergleich zu 2021 um rund 300 Euro pro Jahr entlastet, heißt es in der GesetzesbegrĂŒndung.

Stromanbieter sind verpflichtet, die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher weiterzugeben. Der Bund erstattet den Unternehmen ihre AusfÀlle in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds (vgl. TOP 13).

VollstÀndige Abschaffung im nÀchsten Jahr

Ab Januar 2023 soll die EEG-Umlage dann auf Dauer entfallen. Dies sieht ein Entwurf der Bundesregierung aus dem so genannten „Osterpaket“ vom 6. April 2022 vor, zu dem der Bundesrat am 20. Mai 2022 Stellung nahm (vgl. TOP 19).

Ende nach 22 Jahren Förderung

Die EEG- bzw. Ökostrom-Umlage wurde im Jahr 2000 eingefĂŒhrt. Sie diente dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren und wurde bisher bei den Endkunden ĂŒber die Stromrechnung erhoben.

Unterzeichnung, VerkĂŒndung und Inkrafttreten

Mit der Billigung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz wird nun ĂŒber die Bundesregierung dem BundesprĂ€sidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkĂŒndet. Es soll am Tag darauf in Kraft treten – geplant ist der 1. Juli 2022.

Plenarsitzung des Bundesrates am 20.05.2022

Symbolfoto/pixabay