Berufungsverfahren am Landgericht Magdeburg: Verbotenes Kraftfahrzeugrennen in Haldensleben

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28 Ns 720 Js 32931/21 (97/22) – 8. Strafkammer

Prozesstag: Mittwoch, 2. November 2022, 11.00 Uhr, Saal A 12

Dem 34-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 13. auf den 14. August 2022 mit seinem 150 PS-starken Fahrzeug im Bereich Haldensleben mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren zu sein, sodass ein Funkstreifenwagen auf ihn aufmerksam wurde und versucht haben soll, den Angeklagten zu kontrollieren. Der Angeklagte soll dann vor der Polizei bei einer teilweise erlaubten zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h mit rund 130 bis 160 km/h geflohen sein. An einer Straßensperre der Polizei soll der Angeklagte dann gestoppt worden sein.

Das Amtsgericht Haldensleben verurteilte den Angeklagten daraufhin am 7. April 2022 wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen (zwei Monatseinkommen). Zudem entzog es dem Angeklagten die Fahrerlaubnis. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Berufung ein, über die nun das Landgericht Magdeburg verhandelt.

Nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch wird bestraft, wer sich als KraftfahrzeugfĂĽhrer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rĂĽcksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen (sogenannte „Einzelrennen“). Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 9. Februar 2022 (2 BvL 1/20) diese Norm, die „Einzelrennen“ unter Strafe stellt, fĂĽr mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.

Text: Landgericht Magdeburg

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